Die Versicherungspolizze

Noch in den neunziger Jahren hielten in Deutschland das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen und die Bundesministerien Entführungspolizzen für ziemlich unmoralisch. („Begründet wurde diese Auffassung im Wesentlichen damit, dass durch derartige Produkte zum einen der Strafverfolgungsanspruch des Staates beeinträchtigt werde, da bei einer Einschaltung sogenannter Sicherungsunternehmen, welche die Verhandlungen bei Eintritt des versicherten Ereignisses in eigener Regie führen, die Aufklärungsarbeit der Kriminalpolizei erheblich erschwert werde. Zum anderen könnte der Anreiz zur Begehung solcher Straftaten erhöht und die Missachtung geltender Strafvorschriften provoziert werden. Schließlich bestehe die Gefahr, dass durch die Zulassung solcher Produkte auch Folgeerscheinungen, wie zum Beispiel Versicherungsbetrugsdelikte, gefördert würden.“ - Veröffentlichungen des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen 7/1998, S. 139)

Man befürchtete, dass Erpressung und Kidnapping rasant ansteigen würde, wenn die entführten Opfer und Unternehmen vertraglich gesichert wären. Seit 1998 musste das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen ihre Sperre aufgrund des internationalen Drucks aufheben und gab den heimischen Versicherungen die Möglichkeit Entführungspolizzen anzubieten. Von nun an konnten Unternehmen und Privatpersonen sogenannte Kidnap-&-Ransom-Versicherungen erwerben.

Die amerikanischen und britischen Assekuranzen waren da nicht so zimperlich. Sie beherrschten lange Zeit das Versicherungssegment: Versicherung gegen Entführung und Lösegelderpressung.

Die Versicherungen betonen zwar immer, dass die Lösegeldzahlung bei Entführungspolizzen gar nicht im Vordergrund stehe. Wichtiger seien vielmehr die Prävention und die Krisenberatung im Ernstfall.

Diese Versicherungspolizze beinhaltet und deckt die Unterschiedlichsten Leistungen ab.

Zum einen die Person, die entführt, erpresst o.ä. wird, ist versichert.

Die Deckungssumme und auch die Versicherungsgebühr werden ganz individuell an jeden einzelnen Kunden angepasst – je nach Gefährdungsstufe des potenziellen Opfers und dessen Vermögen.

Folgender Deckungsumfang ist möglich:

Stellen Sie sich beispielsweise die Androhung vor, eine Raffinerie in die Luft zu sprengen oder die Behauptung, Lebensmittel seien vergiftet worden etc.

Es gibt wohl nichts was nicht mit versichert werden kann.