Die allermeisten Menschen können sich überhaupt nicht vorstellen, dass es auch ohne Staat geht. Das liegt aber nur daran, weil sie sich keine Gedanken darüber machen und es ihnen niemand beibringt. In Wahrheit erfahren sie täglich die Vorteile einer Ordnung ohne Monopol und ohne Androhung von Gewalt. Sie suchen ohne Zwang ihre Freunde oder ihren Partner aus und entscheiden sich freiwillig für dieses oder jenes Produkt. Sie würden es nicht ohne Weiteres akzeptieren, wenn ihnen jemand vorschreibt, mit wem sie verkehren oder was und bei wem sie einkaufen.
Der Staat hat es aber durch Propaganda und Gewöhnung geschafft, den Leuten einzureden, bestimmte Leistungen könne nur der Staat zur Verfügung stellen. Am Anfang aber stand die Gewalt. Der Staat hat einfach bestimmte Bereiche an sich gerissen und zu dessen Finanzierung Steuern eingetrieben. Gleichzeitig finanziert er mit diesen Steuern die Propaganda in eigener Sache. Er bezahlt Abgeordnete, Bürokraten und Propagandisten, sprich Universitätsangestellte, denen er den respekteinflößenden Titel »Professor« verleiht, um seine unmoralischen Handlungen mit allerlei absurden, aber wohlklingenden Theorien zu rechtfertigen. Die »Experten« treten dann in den Medien auf und verdrehen frei nach George Orwells »Neusprech« so ziemlich jede Angelegenheit in ihr Gegenteil. Diebstahl heißt dann zum Beispiel »soziale Gerechtigkeit«.
Die Leute denken, irgendwer müsse eben die Regeln machen und für deren Einhaltung sorgen. Dabei vergessen sie, wozu Regeln eigentlich da sind: um Konflikte zu vermeiden.
Der Ökonom Hans-Hermann Hoppe erklärt die Problematik jeder gesellschaftlichen Ordnung in seinem brillanten Vortrag »Staat oder Privatrechtsgesellschaft?«, der inzwischen zu den am meisten von mir empfohlenen Links im Web gehört. Ich zitiere ihn ausführlich, weil dies das wichtigste Thema überhaupt ist, wenn es um das menschliche Zusammenleben geht, und man es nicht besser, als Hoppe es hier tut, erklären kann.4 Den Vortrag finden Sie auch in seinem Buch Der Wettbewerb der Gauner. Es eignet sich sehr gut als Einstieg in Hoppes (und hoffentlich bald unser aller) Welt, weil es einfacher geschrieben ist als seine sonst wissenschaftlich gehaltenen Bücher. Sein Hauptwerk Demokratie. Der Gott, der keiner ist sollten Sie sich trotzdem keinesfalls entgehen lassen. Zusammen mit Murray Rothbards Ethik der Freiheit (The Ethics of Liberty) liefert es das argumentative Rüstzeug für jede politische Diskussion. Diese Werke dürften Ihre Sicht auf den Staat, die Gesellschaft, die Demokratie und Politiker für immer verändern, wenn Sie sich einen offenen und kritischen Geist bewahrt haben. Mir ging es jedenfalls so. Schnallen Sie sich an und lassen Sie sich darauf ein:
Robinson Crusoe, allein auf seiner Insel, kann tun und lassen, was er will. Die Frage nach Regeln eines geordneten menschlichen Zusammenlebens stellt sich für ihn nicht. Diese Frage kann naturgemäß erst auftreten, wenn eine zweite Person, Freitag, die Insel betritt. Doch auch dann bleibt die Frage so lange irrelevant, solange es keine Knappheit gibt. Angenommen, es handele sich bei der Insel um das Schlaraffenland. Alle äußeren Güter existieren im Überfluss. Sie sind »freie Güter«, so wie die Luft, die wir atmen, üblicherweise ein »freies« Gut ist. Was auch immer Robinson mit diesen Gütern gegenwärtig anstellt, seine Handlungen haben weder Rückwirkungen auf seinen eigenen zukünftigen Gütervorrat noch auf den gegenwärtigen oder zukünftigen Vorrat derselben Güter seitens Freitag (und umgekehrt). Es ist deshalb ausgeschlossen, dass es zwischen Robinson und Freitag jemals zu einem Konflikt hinsichtlich der Verwendung dieser Güter kommen kann. Ein Konflikt ist erst dann möglich, wenn Güter knapp sind, und erst dann wird es zum Problem, Regeln zu finden, die ein geordnetes – konfliktfreies – Zusammenleben ermöglichen.
Im Schlaraffenland gibt es nur ein knappes Gut: den physischen Körper einer Person und dessen jeweiligen Standplatz. Robinson und Freitag haben jeweils nur einen einzigen Körper und Standplatz. Sie können nicht gleichzeitig an mehreren Standorten anwesend sein und sie können nicht gleichzeitig sämtliche ihrer Bedürfnisse befriedigen. Vielmehr müssen sie unaufhörlich zwischen besseren und schlechteren Standorten und vorrangigen und nachrangigen Bedürfnissen wählen. Doch damit kann es zwischen Robinson und Freitag auch zu Konflikten kommen: Robinson und Freitag können nicht gleichzeitig denselben Standplatz einnehmen wollen, ohne dabei in einen physischen Konflikt miteinander zu geraten. Deshalb muss es selbst im allgemeinen Überfluss des Schlaraffenlandes Regeln des Zusammenlebens geben – Regeln hinsichtlich der Platzierung und räumlichen Bewegung von Personen. Und außerhalb des Schlaraffenlandes, im Reich der Knappheit, muss es darüber hinaus Regeln geben, die den Umgang nicht nur mit Personenkörpern und ihren Standplätzen, sondern mit allen knappen Gütern so ordnen, dass sämtliche möglichen Konflikte ausgeschlossen werden können. Dies ist das Problem gesellschaftlicher Ordnung …
Die Lösung des Problems gesellschaftlicher Ordnung ist die Idee des Privateigentums. Zunächst formuliere ich die Lösung für den speziellen Fall des Schlaraffenlandes und anschließend für den allgemeinen Fall einer Welt, die durch allumfassende Güterknappheit gekennzeichnet ist.
Im Schlaraffenland besteht die Lösung in einer einfachen Regel, die bestimmt, dass jede Person ihren Körper überall platzieren und hinbewegen darf, vorausgesetzt nur, dass diese Standorte nicht bereits vorher von den Körpern anderer Personen eingenommen worden sind. Und außerhalb des Schlaraffenlandes besteht die Lösung in vier logisch miteinander verbundenen Regeln.
Erstens: Jede Person ist der private (exklusive) Eigentümer ihres physischen Körpers. In der Tat, wer sonst, wenn nicht Robinson, sollte der Eigentümer von Robinsons Körper sein? Freitag oder Robinson und Freitag gemeinsam? Aber dann würde Konflikt nicht zweckgemäß vermieden, sondern erzeugt und vorprogrammiert!
Zweitens: Jede Person ist darüber hinaus privater Eigentümer aller derjenigen naturgegebenen Güter (Dinge), die sie zuerst als knapp wahrgenommen und mithilfe ihres eigenen Körpers zu nutzen und bearbeiten begonnen hat, d. i., bevor dieselben Güter von anderen Personen als knapp wahrgenommen und benutzt wurden. Wer sonst, wenn nicht der erste Nutzer, sollte ihr Eigentümer sein? Der zweite Nutzer oder der erste und der zweite gemeinsam? Doch dann würde Konflikt wiederum zweckwidrig erzeugt statt vermieden!
Drittens: Jede Person, die mithilfe ihres Körpers und anderer von ihr »ursprünglich« angeeigneter Dinge (Güter) dann weitere Güter herstellt, wird damit zum Eigentümer dieser zusätzlichen Güter, vorausgesetzt nur, dass sie im Produktionsprozess nicht die physische Integrität des Eigentums anderer Personen unaufgefordert verletzt.
Viertens: Nachdem ein Gut erstmals von einer Person angeeignet worden ist, indem diese, wie John Locke es ausgedrückt hat, ihre Arbeit mit ihm »gemischt« hat, kann Eigentum an ihm und allen weiteren, mit seiner Hilfe hergestellten Güter nur noch auf dem Weg einer freiwilligen, d. i. wechselseitig vorteilhaften und konfliktfreien, Eigentumstitelübertragung von einem früheren auf einen späteren Eigentümer erfolgen …
Entgegen der vielfach gehörten Behauptung, es handele sich bei der gerade erläuterten Institution des Privateigentums nur um eine Konvention, muss vielmehr dies konstatiert werden: Eine Konvention dient einem Zweck und es gibt zu ihr eine Alternative. So ist zum Beispiel das lateinische Alphabet eine Konvention. Es dient dem Zweck der schriftlichen Kommunikation und es gibt zu ihm eine Alternative, wie zum Beispiel das kyrillische Alphabet. Doch was ist der Zweck von Regeln bzw. Normen? Gäbe es keine interpersonellen Konflikte – d. h. gäbe es aufgrund einer prästabilisierten Harmonie der Interessen aller Personen nie eine Situation, in der zwei oder mehr Personen ein und dasselbe Gut einer unterschiedlichen (inkompatiblen) Nutzung zuführen wollen –, dann benötigte man keinerlei Normen. Es ist der Zweck von Normen, ansonsten unvermeidbaren Konflikt zu vermeiden. Eine Norm, die Konflikte erzeugt, anstatt sie zu vermeiden, widerspricht dem Sinn einer Norm. Es ist eine dysfunktionale Norm bzw. eine Perversität. Hinsichtlich des Zwecks der Konfliktvermeidung ist die Institution des Privateigentums nun aber ersichtlich keine bloße Konvention. Denn es gibt zu ihr keine Alternative. Nur privates (exklusives) Eigentum macht es möglich, dass alle ansonsten unvermeidbaren Konflikte tatsächlich vermieden werden können. Und nur wenn privates Eigentum in letzter Instanz auf ursprüngliche individuelle Aneignungsakte zurückgeht, ist es möglich, dass jeder mögliche Konflikt von Anfang der Menschheit an vermieden werden kann. Denn nur eine erste Aneignung eines zuvor unangeeigneten Gutes kann konfliktfrei erfolgen, einfach deshalb, weil (per definitionem) niemand zuvor irgendetwas mit dem Gut zu tun gehabt haben kann.
Kurz gesagt: Mein Körper und alles, was ich finde, das niemand anderem gehört, ist mein. Nur so lassen sich alle Konflikte vermeiden. Oft wird an dieser Stelle eingewendet: Aber die Erde gehört doch niemandem. Oder: Sie gehört uns allen. Gern werden dabei die Indianer als Beispiel angeführt. Aber die Indianer kannten sehr wohl Eigentum, sie kannten nur den Begriff nicht. Indem sie Pflanzen pflückten, Büffel jagten und ihr Zelt auf einem Boden aufschlugen, eigneten sie sich diese Dinge an. Gehörten sie niemandem, wären sie verhungert. Gehörten sie allen, wären sie in Konflikt mit anderen geraten. Irgendjemand müsste dann entscheiden, wem was gehört.
Tatsächlich gerieten sie in Konflikt mit den Neuankömmlingen aus der Alten Welt (und anderen Stämmen), eben weil die Indianer ein bestimmtes Gebiet zu einer bestimmten Zeit (zu Recht) für sich beanspruchten. Aber im Gegensatz zu dem, was uns über den Geschichtsunterricht und Westernfilme suggeriert wird, wurden die meisten Konflikte mit den Siedlern friedlich beigelegt. Alles andere wäre auch verwunderlich, denn es gab ja genug Land. Erst als Armeen aus der Alten Welt, vor allem aus Großbritannien, anrückten und sich die ersten Staaten bildeten, begann das Schlachten. Es diente dazu, territoriale Monopole zu errichten. Nicht Siedler, die daran nicht das geringste Interesse hatten, sondern staatliche Armeen brachten die Indianer mit ihren überlegenen Waffen um.5
Die Frage, die sich nun stellt, ist, wer entscheidet, wenn sich zwei Parteien nicht einigen? Wer weist diejenigen in die Schranken, die sich an keine Regeln halten? Die für die meisten in einem Staat aufgewachsenen Menschen offensichtliche Antwort lautet: der Staat, das heißt eine Gruppe von Menschen, die das Monopol auf Rechtsetzung, Rechtsprechung und deren gewaltsame Durchsetzung hat. Nun stellen Sie sich einmal vor, Sie kämen zeitgleich mit 100 Ihnen völlig unbekannten Menschen und einer Waffenkiste als Schiffbrüchige auf Robinsons Insel. Einer von ihnen würde vorschlagen, alle Waffen an fünf ausgewählte Vertreter abzugeben, die Sie nie zuvor gesehen haben. Sie sind kräftig gebaut, geben zu erkennen, dass sie sich sehr gut mit Waffen auskennen und auch keinerlei Skrupel haben, sie zu benutzen. Würden Sie ausgerechnet jenen diese Waffen anvertrauen wollen? Falls ja, was würden Sie mit jemandem machen, der das ganz anders sieht? Wie viel Vertrauen hätten Sie, dass jene mit den Waffen ihre Zeit damit verbringen, nützliche Güter für Sie zu produzieren? Würden Sie dafür plädieren, die Waffen im Meer zu versenken, obwohl die anderen kräftiger sind als Sie?
Eine Tatsache ist unbestreitbar: Es gibt böse Menschen (siehe Vorwort und 2.1). Der Einzige, dessen Urteil Sie wirklich vertrauen können, sind Sie selbst. Sollten Sie selbst böse Absichten hegen, versteht sich von selbst, dass Sie eigene Waffen haben wollen. Aber selbst wenn Sie – hoffentlich – ein guter Mensch sind, müssen Sie damit rechnen, dass andere das nicht sind. Glücklicherweise sind die meisten Menschen nicht bösartig. Unglücklicherweise werden aber diejenigen, die böse Absichten haben, geradezu magisch von Macht angezogen. Selbst jene, die zunächst gute Absichten hatten, werden häufig von der Macht korrumpiert. Es verlangt viel von einem Menschen, der eine Waffe in der Hand hat, statt sie zu verwenden, einer schweren Arbeit nachzugehen und seine Leistung freiwillig einzutauschen.
Die einzige Lösung für dieses Problem besteht darin, niemandem ein Monopol auf Gewaltanwendung zu übergeben. Monopole sind immer schlecht. Die Qualität der Leistung sinkt und der Preis steigt, denn es besteht keinerlei Anreiz für gute Leistungen, wenn es keine Konkurrenz gibt. Im Gegenteil, der Monopolist wird jedermann unterdrücken, der eine bessere Leistung anbieten will.
Hoppe fährt fort:
Wenn eine Agentur Letztentscheidungsbefugnis in sämtlichen Fällen von Konflikt hat, dann hat sie diese Befugnis auch bezüglich aller Konfliktfälle, die sie selbst involvieren. Dementsprechend muss es erwartet werden, dass der Monopolist nicht bloß als Vermeider und Schlichter von Konflikten tätig wird, sondern dass er insbesondere auch selbst Konflikte herbeiführt oder provoziert, um sie dann zu seinen eigenen Gunsten zu entscheiden. Wenn man nur an den Staat appellieren kann, um Gerechtigkeit zu erfahren, wird Gerechtigkeit zunehmend zugunsten des Staates pervertiert. Hieran können auch »Verfassungen« und »oberste Gerichte« nichts ändern. Denn es handelt sich hierbei doch immer um Staats-Verfassungen und Staats-Gerichte. Welche »Begrenzungen« diese Verfassungen einem Staat in seinem Tun auch immer auferlegen mögen, die Entscheidung darüber, ob sein Handeln rechtens oder unrechtens ist, wird in allen Fällen von Personen getroffen, die selbst Agenten des Staates sind. Es ist daher voraussehbar, dass die Definition von Privateigentum und Eigentumsschutz kontinuierlich zugunsten der legislativen Gewalt des Staates verändert und ausgehöhlt wird. An die Stelle eines ewigen, unverrückbaren – erkenn- und einsehbaren – Rechts tritt willkürliche Gesetzgebung.
Mehr noch, als Letztentscheidungsinstanz verfügt der Staat auch über territoriale Steuerhoheit, d. h., er darf einseitig, ohne die Zustimmung aller davon Betroffenen, den Preis festlegen, den die ihm unterworfenen Privatrechtssubjekte für das staatlich erbrachte, pervertierte Recht zu entrichten haben. Eine steuerfinanzierte Agentur, die beansprucht, Leben und Eigentum zu schützen, ist freilich ein Widerspruch in sich: ein enteignender Eigentumsschützer. Motiviert wie jedermann durch Selbstinteresse und Arbeitsleid, aber ausgestattet mit der einzigartigen Befugnis, Steuern zu erheben, ist es darum zu erwarten, dass die Agenten des Staates stets versuchen werden, die Ausgaben für Sicherheit zu maximieren und gleichzeitig die tatsächliche Produktion von Sicherheit zu minimieren. Je mehr Geld man ausgeben kann und je weniger man dafür leisten muss, umso besser dran ist man.
Wer könnte diese Aussagen angesichts der Realität bestreiten? Für innere (Justiz, Feuerwehr) und äußere Sicherheit (Militär) gibt der Staat 3 Prozent des Bruttoinlandproduktes aus. Einem durchschnittlichen Arbeitnehmer werden inzwischen aber rund 70 Prozent seines Einkommens abgezogen.6 Die Anzahl der Rechtsbrüche im Rahmen der Eurokrise sind inzwischen Legion. Alle wurden vom Bundesverfassungsgericht abgesegnet.
Zum Auftakt des NSU-Prozesses veröffentlichte die Bundesanwaltschaft: »Unsere Ermittlungen haben keinerlei Anhaltspunkte dafür ergeben, dass staatliche Stellen in die Straftaten des NSU verstrickt sein könnten.« Und das, obwohl die Beteiligung des Verfassungsschutzes sogar schon in der Mainstream-Presse zu lesen war und zahlreiche Akten vernichtet wurden!7 Wer wollte noch bestreiten, dass es richtig ist, was Hoppe schreibt, es sei hier wiederholt: Wenn man nur an den Staat appellieren kann, um Gerechtigkeit zu erfahren, wird Gerechtigkeit zunehmend zugunsten des Staates pervertiert. Jeder, der einmal mit der Justiz zu tun hatte, vor allem mit dem Finanzamt, kann das bestätigen.
Das ist aber kein Betriebsunfall, wie viele meinen und oft genug in der Presse suggeriert wird. Es liegt in der Logik des Systems. Nicht nur werden die obersten Richter von Politikern ernannt, auch sind die Staatsanwälte (in Deutschland) weisungsgebunden an die Politik. Beide sind Angestellte des Staates und sogar die Rechtsanwälte benötigen eine staatliche Zulassung, die ihnen ganz schnell entzogen werden kann, wenn sie sich nicht an die vom Staat aufgestellten Regeln halten. Es kommt sogar vor, dass Anwälte im Gefängnis landen, weil sie auf Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze bestehen.
In der EU werden nicht einmal mehr die grundlegendsten Regeln eines Rechtsstaates eingehalten. Letztendlich ist das aber nur die logische Folge eines sich immer weiter ausdehnenden Staatswesens. Je mehr Macht in den Händen weniger konzentriert wird, desto dreister verhalten sich diese wenigen. Eine Lösung wäre also die konsequente Dezentralisierung von Macht, etwa durch Sezession (Abspaltung kleiner Regionen von größeren) oder die Wiederbelebung der im Grundgesetz garantierten kommunalen Selbstverwaltung, wie es die Partei der Vernunft fordert. Noch besser wäre aber eine reine Privatrechtsgesellschaft, wie Hoppe erläutert:
Die Lösung ist eine reine Privatrechtsordnung, d. i. eine Gesellschaft, in der jede Person und Institution ein und denselben Rechtsregeln unterworfen ist. Es gibt in dieser Gesellschaft kein sogenanntes »öffentliches Recht«, das Staatsangestellten funktionelle Privilegien gegenüber bloßen Privatpersonen einräumt, und kein »öffentliches Eigentum«. Es gibt kein ultimatives Rechtsmonopol und kein Steuerprivileg. Es gibt in dieser Gesellschaft nur Privateigentum und ein für jedermann gleichermaßen gültiges Privatrecht. Demzufolge ist es niemandem gestattet, Eigentum anders zu erwerben als durch ursprüngliche Aneignung, durch Produktion oder freiwilligen Austausch. Und niemandem ist es gestattet, eine andere Person an der freien Nutzung ihres privaten Eigentums zu hindern. Das heißt, jede Person ist berechtigt – mit ihrem Eigentum –, bei der Herstellung aller beliebigen Güter und Dienstleistungen mit jeder anderen Person in Wettbewerb um freiwillig zahlende Kunden zu treten.
Konkret im Hinblick auf unser Problem bedeutet dies: Die Produktion von Sicherheit (Recht und Ordnung) wird in einer Privatrechtsgesellschaft von frei finanzierten und im freien Wettbewerb miteinander stehenden Dienstleistern und Dienstleistungsunternehmen erledigt, genauso wie die Produktion aller übrigen Güter und Dienstleistungen.