Heute, am 5. August 2018, ehren wir das Leben von Ernst Zündel

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Heil Euch, Kameraden und Freunde der Wahrheit,

Ernst Zündel, ein Mann der Taten eindeutig,

zu einer Zeit, als in einem Gerichtsverfahren Fakten zur Geschichte NOCH eingereicht und auch überprüft werden konnten.

 

Diese Vorgehensweise war aber dem 2%igen Nasenrotz dieser Welt nicht genug,
denn durch ein solches Verfahren wurden die Strafttaten JENER,
nämlich dem der EIGENTLICHEN Volksverhetzung gegenüber dem DEUTSCHEN VOLK, offenbar (offenkundig) werden lassen.

 

Jaja, die ROTZ-Offenkundigkeit mußte her, damit von nun an NIEMAND mehr ungestraft, auch nur ansatzweise, überhaupt eine Frage über den Hohlen Klaus stellen konnte. 

Sehr geschickt eingefädelt, wenn sich der ROTZ nun auch noch in ALLEN Legislativen und Judikativen Organen viral ausgebreitet und sich dort als Schleimspur festgesetzt hat.

 

Dazu einen Auszug aus LÜGIPEDIA:

[…]  Holocaustleugnung war bis 1994 schon als einfache Beleidigung strafbar. Der Bundesgerichtshof hatte Menschen jüdischer Abstammung aufgrund ihres Persönlichkeitsrechts in der Bundesrepublik am 18. September 1979 Anspruch auf Anerkennung des Verfolgungsschicksals der Juden unter dem Nationalsozialismus zugesprochen.[9]

Am 13. April 1994 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Holocaustleugnung nicht unter das Grundrecht der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Absatz 1 des Grundgesetzes fällt: Es handele sich bei der Holocaustleugnung um eine „unwahre Tatsachenbehauptung“, also das Bestreiten einer vielfach erwiesenen Tatsache, die für sich nicht vom Recht der Meinungsfreiheit gedeckt sei, da sie nicht zur verfassungsmäßig vorausgesetzten Meinungsbildung beitragen könne.[10] Schon die Prüfung, ob Holocaustleugnung überhaupt als im Sinne der Meinungsfreiheit schutzwürdige Meinung in Betracht kommt, wurde also verneint.

Nun ist sogar DIE VORLAGE von Beweisen STRAFBAR,
die das Deutsche Volk von der Sünde des massenhaften vorsetzlichen Totschlags befreit und somit aus der Knechtschaft
von „bis ans Ende aller Zeiten“ Zahlungen
an die ROTZ-VIRALE-PEST entlassen könnte.

Wir hatten schon früher einen Beitrag über den Helden Zündel gebracht, auch über Einziehung und Vernichtung (Indizierung)  in 2 Teilen, von Zündels/Walendys Schriften.

Wir werden uns unsere Rechte wiederholen und eine allgemeine Reinigung sämtlich verseuchter Teile des Planeten vollziehen.

 

Dazu bedarf es eurer Aufmerksamkeit und den Hinweisen,
die ihr von Mund zu Mund, Hand zu Hand,
an vertrauenswürdige Patrioten und Mitstreiter weitergeben könnt.

Ich weise hier auch erneut auf die GKT hin, die einen GLASKLAREN Beweis über ganz besonderen Eigenschaften eines ROTZ-KÖRPERS aufzeigt.

Und nun zur Ehrung  dieses besonderen Menschen und seiner Verdienste für Volk und Vaterland.

 

Los gehts……

 

 

Wenn die Wahrheit die Untersuchung fürchtet:
Am 5. August ehren wir das Leben von Ernst Zündel

 

 

 

 

Von John Wear

Am 5. August 2018 jährt sich der Todestag von Ernst Zündel. Er wurde im Wesentlichen aus den USA entführt und gezwungen, in Deutschland zu bleiben. Seine Frau, Ingrid Rimland, konnte die USA nicht verlassen, um bei ihm zu sein. Sie riskierte eine Haftstrafe in Deutschland, obwohl sie keine Vorstrafen hatte.

Sein Verbrechen?
Ernst Zündel galt als „Sicherheitsbedrohung“. Nicht, weil er jemals gewalttätig war oder zu Gewalt aufrief, sondern weil er einen Präzedenzfall geschaffen hat, in dem:

 

 

  • Erstmals  „Holocaust-Überlebende“ und „Holocaust-Historiker“ unter Eid genau und kritisch über ihre Behauptungen und Ansichten befragt wurden.

 

 

Was sie dir nicht über das Leben und Werk von Ernst Zündel erzählen

 

Ein angepasster Auszug aus Revisionists.com.

Ernst Zündel (1939-2017) war ein in Deutschland geborener Verleger, Schriftsteller und Bürgerrechtler, der im Alter von 19 Jahren nach Kanada emigrierte und ein erfolgreicher Grafiker wurde, unter anderem auf dem Titelblatt des kanadischen Nachrichtenmagazins Maclean’s. Abgesehen von seiner blühenden Karriere widmete er sich der großen Aufgabe, wie er es sah, den besudelten Ruf seiner Deutschen Mitbürger zu erlösen.

 

Sieben Jahre lang wurde er hinter Gittern festgehalten, zuerst in Kanada und dann in Deutschland,
nur wegen der friedlichen Äußerung nicht-konformistischer Ansichten.
Für einige Zeit war er der prominenteste politische Gefangene in der westlichen Welt.

 

 

Zündel war ein aufgeschlossener, gutgelaunter Mann, der mit einer seltenen Kombination aus unermüdlichem Optimismus und praktischem Können gesegnet war. Am bekanntesten war er vielleicht als Beklagter in den viel beachteten „Holocaust-Prozessen“ von 1985 und 1988. Er wurde vor Gericht in Toronto wegen „Veröffentlichung falscher Nachrichten“ und speziell wegen der Veröffentlichung einer Nachdruckausgabe eines Büchleins mit dem Titel „Did Six Million Really Die?

 

Zündels zwei langwierige Prozesse waren so etwas wie umfassende Debatten über die Holocaust-Problematik.

 

Erstmals wurden „Holocaust-Überlebende“ und „Holocaust-Historiker“ unter Eid genau und kritisch über ihre Behauptungen und Ansichten befragt.

 

 

Um den Rechtsstreit zu führen, der ihm aufgezwungen wurde, brachte er ein beeindruckendes internationales Team von Forschern, Juristen, Wissenschaftlern und vielen anderen zusammen. Aus zahlreichen Bibliotheken und Archiven in Nordamerika und Europa sammelte diese Gruppe im „Zündelhaus“ in Toronto eine der umfangreichsten Sammlungen zu diesem Kapitel der Geschichte.

Unter denen, die für Zündel in den Prozessen aussagten, waren

  • Robert Faurisson,
  • David Irving,
  • Mark Weber,
  • William Lindsey,
  • Udo Walendy
  • und Bradley Smith.

Als Ergebnis der beiden Prozesse wurde dem Gericht eine enorme Menge an Beweisen und Zeugenaussagen vorgelegt, die die vorherrschende Holocaust-Narrative in Frage stellten und damit in die permanente öffentliche Akte aufgenommen wurden.

 

Der vielleicht wichtigste Beweis war das historische Zeugnis des amerikanischen Gaskammer-Experten Fred Leuchter über seine forensische Untersuchung der angeblichen Vernichtungsgaskammern
in Polen vor Ort.

 

Zündel wurde im Prozess von 1985 für schuldig befunden, aber das Urteil wurde vom Landesberufungsgericht aufgehoben.

  • Er entschied, dass der Richter in diesem Verfahren unter anderem unzulässige Anweisungen an die Geschworenen gegeben
  • und unzulässigerweise Verteidigungsbeweise ausgeschlossen hatte.

Zum Abschluss des zweiten Zündel-Prozesses im Mai 1988 erklärte ihn eine Jury für schuldig. Einige Tage später wurde er zu neun Monaten Haft verurteilt.

 

Der französische Gelehrte Robert Faurisson schrieb damals:

Zündel kann für seine Forschungen und Überzeugungen erneut ins Gefängnis gehen oder von Abschiebung bedroht werden. All dies ist möglich. Alles kann passieren, wenn es eine intellektuelle Krise und eine Neuausrichtung der historischen Konzepte einer solchen Dimension gibt. Der Revisionismus ist das große intellektuelle Abenteuer des Endes dieses Jahrhunderts. Was auch immer passiert, Ernst Zündel ist bereits der Sieger.“

 

Der Oberste Gerichtshof Kanadas wies die Verurteilung von 1988 zurück und erklärte am 27. August 1992, dass das archaische „falsche Nachrichten“-Gesetz, nach dem Zündel angeklagt und verurteilt worden war, eine Verletzung der Charta der Rechte des Landes sei. Das war mehr als eine persönliche Rechtfertigung durch Kanadas höchstes Gericht; Ernst Zündel sicherte sich einen wichtigen Sieg für die Rechte aller Kanadier.

Sein nächster großer Rechtsstreit fand vor dem kanadischen Menschenrechtstribunal in Toronto statt. Die Vorwürfe, die von jüdischen Gruppen erhoben wurden, warfen Zündel vor, über die von Ingrid Rimland aus den USA betriebene Website „Zündelsite“ „Hass oder Verachtung“ gegen Juden zu fördern. In diesem Rechtsstreit wurde, wie der Vorsitzende des Gerichtshofs erklärte, die Wahrheit oder Gültigkeit der angeblich „hasserfüllten“ Punkte nicht berücksichtigt. (Letztendlich erklärte das Tribunal die „Zündelsite“ für rechtswidrig, aber weil sie ihren Sitz in den USA hat, war das Urteil nicht durchsetzbar).

 

Während der 42 Jahre, die er in Kanada lebte
(1958-2000),
wurde Ernst Zündel nie wegen eines Verbrechens verurteilt.

 

  • Er war jedoch immer wieder Opfer von Gewalt und Hass.
  • Er überlebte drei Attentate,
  • darunter Brandstiftung
  • und Rohrbombe.

 

Selbst Irv Rubin, der Führer der American Jewish Defence League,
wurde beim Einbruch in Zündels Haus
mit einem Mitglied der „Jewish Armed Resistance Movement“ erwischt,
das sich zuvor für einen der Brandanschläge verantwortlich gemacht hatte.

Er erlitt auch jahrelange juristische Schikanen und wiederholte Inhaftierungen.

 

  • Nach mehr als vier Jahrzehnten in Kanada,
  • einschließlich einer gescheiterten Bemühung, die kanadische Staatsbürgerschaft zu erwerben,
  • zog Zündel in die Vereinigten Staaten.
  • Am 5. Februar 2003 wurde Ernst Zündel zu Hause in der Bergregion Ost-Tennessee verhaftet.
  • US-Behörden beschlagnahmten ihn unter dem Vorwand, dass er gegen die Einwanderungsbestimmungen verstoßen oder ein Interview mit den US-Einwanderungsbehörden verpasst hatte,
  • obwohl er legal in die USA eingereist war,
  • mit Ingrid Rimland, einer amerikanischen Staatsbürgerin, verheiratet war,
  • keine Vorstrafen hatte,
  • fleißig und in voller Übereinstimmung mit dem Gesetz handelte, um sich den Status eines ständigen legalen Wohnsitzes zu sichern.

 

Nach zwei Wochen Haft wurde er nach Kanada deportiert.
Zwei Jahre lang – von Mitte Februar 2003 bis 1. März 2005 – war er in Einzelhaft im Toronto West Detention Centre als angebliche Bedrohung der nationalen Sicherheit.

 

Seine Verhaftung und Inhaftierung erregte große Aufmerksamkeit in den Medien. Einige kanadische Zeitungen und mehrere unabhängige Analysten bestätigten die Ungerechtigkeit seiner Inhaftierung. Die renommierteste Tageszeitung des Landes, der Toronto Globe and Mail, bestätigte in einem Leitartikel („Zündel garantiert kein Sicherheitszertifikat“, 6. März 2004), dass er keine Gefahr für Menschen oder Eigentum darstellte und dass er zu Unrecht unter dem Vorwand einer gefälschten „Schuld durch Assoziation“ festgehalten wurde.

Er ist nie wegen eines Gewaltverbrechens angeklagt worden und fordert andere nicht auf, Gewalt zu begehen“, so der Leitartikel. „Die wirkliche Gefahr für die Kanadier“, schloss sie, kommt nicht von Individuen wie Zündel, „sondern von einer Regierung, die ihre wertvollsten Rechte beiläufig verwirft“.

 

In einem anderen Editorial („The Zündel Case“, 23. Oktober 2004) nannte die einflussreiche Zeitung Kanadas Behandlung von Zündel einen „Missbrauch der Geheimhaltungsgesetzgebung“.

Bill Dunphy, ein erfahrener investigativer Journalist und Redakteur der Tageszeitung Hamilton Spectator, protestierte ebenfalls gegen die Ungerechtigkeit. Sechs Jahre lang untersuchte er Kanadas „weiße Rassisten“-Bewegung und lernte Zündel gut kennen. Obwohl er keine Sympathie für Zündels Ansichten hat, sagte er in einer schlagkräftigen Kolumne (Hamilton Spectator, 14. Mai 2003):

Unsere Regierung hat Ernst Zündel beschlagnahmt und gebrandmarkt, ihn seiner Menschenrechte beraubt, im Geheimen verurteilt und für unzulänglich befunden, und wird ihn nun einer ausländischen Regierung übergeben, die ihn ins Gefängnis werfen will….

…. Zündel – der diesem Land einen Gefallen getan hat, indem er die Bücher unserer schändlichen False News-Gesetze weggewischt hat – wurde in diesem Land nicht einmal wegen einer Straftat verurteilt, nie hat er gegen die Gesetze des Hassverbrechens verstoßen, die sich in diesem Land an der Kehle der freien Meinungsäußerung befinden.

Richtig kalkulierend gab es keine politischen Kosten, keine „Nachteile“, um einen verunglimpften alten Mann aus unserem Land zu vertreiben, hat unsere Regierung ihre besten Beleidigungen und Anspielungen zusammengeschustert, und Gott weiß was für  geheime „Beweise“, um Ernst Zündel als Bedrohung für die nationale Sicherheit gebrandmarkt.

Ich kenne diesen Mann, seine lokalen und internationalen Kontakte und ich kenne diese Bewegung. Und nachdem ich die 58-seitige Zusammenfassung des Falles der Regierung gelesen habe, kann ich Ihnen versichern, dass es hier keine Gerechtigkeit gibt. Ihre „Beweise“ sind voller Fehler und Fehlinformationen, Hörensagen und aufrührerischer Anspielungen. Tote gehen wieder, und die zerschmetterten Teile schlampiger Geheimnetze, die längst unter dem Gewicht ihrer eigenen Ungeeignetheit zusammengebrochen sind, werden wieder ganz und bedrohlich. Es ist ein schändliches Stück unehrlicher, unzuverlässiger Kutteln.“

 

 

Zündel wurde in Kanada festgehalten, nicht weil seine Ansichten unbeliebt sind oder weil er ein „Sicherheitsrisiko“ war. Er war im Gefängnis, weil jüdische Gruppen ihn dort haben wollten, und weil er Ansichten vertreten hat, die die jüdisch-zionistische Lobby als schädlich für ihre Interessen hält.

Diese Lobby war der entscheidende, kritische Faktor in der jahrzehntelangen Kampagne, ihn zum Schweigen zu bringen. Der einzige nachhaltige und institutionalisierte Versuch in Kanada, Zündel einzusperren, kam von dieser Lobby,

  • das Simon Wiesenthal Center,
  • die Canadian Jewish Congress,
  • die Canadian Holocaust Remembrance Association
  • und die League for Human Rights of B’nai B’rith (Kanadas Gegenstück zur US-amerikanischen „Anti-Defamation League“) umfasst.

Am 1. März 2005 wurde Zündel nach Deutschland deportiert, so wie es jüdische Gruppen gefordert hatten. Nach seiner Ankunft am Frankfurter Flughafen wurde er sofort verhaftet und ins Gefängnis von Mannheim gebracht, wo er wegen des „Gedankenverbrechens“ der „Leugnung des Holocaust“ vor Gericht gestellt wurde.

Wenige Monate später beschuldigte die Staatsanwaltschaft Mannheim Zündel formell,

„Hass“ zu schüren, indem er Texte verfasst oder verteilt hatte, die „die völkermörderischen Handlungen des deutschen Kriegsregimes billigen, leugnen oder verharmlosen“ und „die Erinnerung an die [jüdischen] Toten verunglimpfen“. ….

Zu den 14 vom Gericht genannten konkreten Verstößen zählten unter anderem Beiträge auf der US-Website „Zündelsite“. Das Gericht bestätigte damit die Bemühungen der deutschen Behörden, Einzelpersonen für Schriften zu bestrafen, die in dem Land, in dem sie veröffentlicht werden, legal sind. Jüdische Gruppen äußerten schnell und vorhersehbar ihre Zustimmung zu dem Urteil.

Zündel wurde am 1. März 2010 – fünf Jahre nach seiner Abschiebung nach Deutschland und drei Jahre nach seiner Verurteilung durch ein Gericht in Mannheim – aus der Haft entlassen.

Von der Rückkehr nach Kanada oder in die USA ausgeschlossen, ging er zu seiner Familie in den Schwarzwald, wo er bis zu seinem Tod wohnte. Unfähig, die USA zu verlassen und bei ihm zu sein, starb seine Frau Ingrid Rimland zwei Monate später.

 

 

Quelle

Euer Rabe

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