Die deutschen Transferabkommen von 1939 »» Teil 2 «« Transfer von Estland/ Lettland

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Heil Euch Kameraden und Freunde der Wahrheit,

 

 

wie schon im ersten Teil erwähnt,
wurden bei dem Transfer von deutschstämmigen Männern, Frauen und Kindern, alles durch sie Erwirtschaftete gewogen und glücklichenfalls im DR ausgehändigt.

 

 

Fleissige Deutsche erarbeiten Wohlstand,
egal wo sie sich aufhalten und in der nimmermüden Geschäftigkeit ihrer Natur,
waren und sind sie eine Bereicherung für die Volkswirtschaft der Nationen, in denen sie lebten und leben.

 

 

Anders als die indigene Bevölkerungen, die von der Deutschen Schaffenskraft ökonomisch profitierten,
war ihr Abzug auch mit einem herben Verlust der Wirtschaftskraft des von ihnen bewohnten Landes verbunden.

 

 

Um eine Schwächung der Wirtschaft des beherbergenden Landes zu vermeiden, wurde den Deutschen vieles durch ihre Arbeitskraft angeschaffte Güter, beim Transfer von Estland hin zum DR,
enteignet.

 

 

Das Selbe beim Transfer von Lettland hin zum DR.

 

Obwohl die Deutsche Regierung auf Hochtouren an der Übersiedlung arbeitete,
in dem Wissen um die Verschlagenheit des Feindes,
war die Umsiedelung gerade noch rechtzeitig geschafft,
bevor die Estnische Regierung den Übersiedlungshahn zudrehte und damit der Sonderstatus der Deutschen Minderheit in Estland erlosch.

 

 

Deutsche,
egal wo sie sich befinden,
sind immer eine Bereicherung für die jeweilige Regierung und deren Bevölkerung.

 

 

Zurück im DR hat ihre Schaffenskraft enorme Dienste am DR geleistet.

 

 

Wir echten Deutschen gehören zusammen.

Wir echten Deutschen sind vom gleichen Schlag.

Wir echten Deutschen können uns vertrauen.

Wir echten Deutschen sind eine Bereicherung für diese Welt,
in jedweder Hinsicht.

Wir echten Deutschen werden den Feind dieser Welt besiegen und als Helden in die Geschichte aller Völker eingehen.

 

 

Heil unserem Führer.

Heil dem arischen Geist.

 

 

Heil der neuen Weltordnung,
unter der Leitung unserer Kameraden,
für eine gerechte, ehrenvolle, treue und friedvolle Zukunft,
ohne Einfluß und Vorhandensein Jener und ihrer Büttel.

 

 

Los gehts….

 

 

 

 

Die Schärhorn kommt in Gotenhafen an.

 

 


…Der estnische Unterhändler war Johannes Markus, der vom Präsidenten der Republik, Konstantin Päts, mit Bevollmächtigungen ausgestattet worden war. Markus, der später Präsident des Weltverbandes der Esten war, nachdem die Bolschewiken das Land besetzt und die Regierung ins Exil getrieben hatten, war ebenfalls begierig darauf, die Verhandlungen abzuschließen, denn wie so viele in den baltischen Regierungen glaubte er, dass die Anwesenheit der Volksdeutschen der Reichsregierung einen Vorwand lieferte, Estland den Krieg zu erklären.

 

 

Deshalb wünschte er, dass sie so schnell wie möglich abreisen sollten. Die eigentliche Tragik dieser Haltung besteht jedoch darin, dass Markus und Pats durch die überstürzte Verabschiedung der Estlanddeutschen zum frühestmöglichen Zeitpunkt effektiv ihre stärkste Garantie gegen bolschewistische Übergriffe beseitigten, da Stalin seine nominellen deutschen Verbündeten während des kritischen ersten Jahres der geheimen sowjetischen Mobilisierung gegen Europa niemals gegen sich aufgebracht hätte. Es war diese Kurzsichtigkeit, die Adolf Hitler in seiner Rede vor dem Reichstag am 11. Dezember 1941 ansprach.

 

Jedenfalls wurde das Abtretungsabkommen
am 15. Oktober 1939 unterzeichnet,
nicht einmal anderthalb Wochen nachdem Hitler seine Pläne zur ethnischen Konsolidierung des Deutschen Reiches erstmals vorgestellt hatte.

 

Noch während der Verhandlungen begannen die organisatorischen Arbeiten für die Durchführung des Transfers. Eine Unzahl von Details musste ausgearbeitet werden, und es ist ein Tribut an die deutsche Effizienz, dass die Bürokratie, die die „Ausgliederung“ der Estlanddeutschen abwickeln sollte, so schnell aufgebaut wurde.

  • Neben einer Vielzahl kleinerer Details mussten die Estlanddeutschen in erster Linie in Zusammenarbeit mit den estnischen Behörden
  • Abfertigungsstellen einrichten, um die erforderlichen Papiere auszufüllen,
  • eine Treuhandverwaltung für die Regelung des Eigentums- und Vermögenstransfers einrichten,
  • die Nutzung der Hafenanlagen in Reval koordinieren
  • und Materialien für die Verpackung und Verschiffung des Eigentums, das Estland verließ, vorrätig halten.

 

Die Deutsche Umsiedlungs-Treuhand-Gesellschaft m.b.H. war verwaltungstechnisch das wichtigste Element der von der estnischen und lettischen Regierung einerseits und den deutschen Volksgruppen in Estland und Lettland unter Anleitung und Mithilfe der Reichsregierung andererseits getroffenen Vereinbarungen. Verwaltet von Staatssekretär Wilhelm Keppler, der bereits als rechte Hand von Hermann Göring bei der Verwaltung des Vierjahresplans erhebliche praktische wirtschaftliche Erfahrungen gesammelt hatte, sollte die Treuhand vor allem dafür sorgen, dass der Abzug von Eigentum und Vermögen aus den baltischen Staaten diese nicht wirtschaftlich destabilisierte.

So ist eine der bemerkenswertesten Facetten des deutsch-estnischen Transferabkommens die Beschränkung der zurückkehrenden Baltendeutschen hinsichtlich der Höhe des Vermögens, das aus Estland ins Reich gebracht werden konnte.

  • Eine Begrenzung von Ekr. 50 in Taschengeld galt für jeden Einzelnen;
  • alles andere Bargeld sowie alle Aktien, Anleihen und andere verzinsliche Papiere mussten auf einem für die Treuhandverwaltung eingerichteten Sonderkonto bei der deutschen Botschaft hinterlegt werden.
  • Außerdem war die estnische Währung, die die Esten später bei der Reichsbank deponierten, an die estnische Zentralbank, die Eesti Bank, zurückzugeben.
  • Aktien, Anleihen und andere Wertpapiere mussten in einem Tresor der deutschen Botschaft zum Zwecke der Wertermittlung deponiert werden.
  • Außerdem wurde eine Obergrenze von Ekr. 500 pro Person ab 15 Jahren für die Mitnahme von Schmuck aus Edelmetall und Edelsteinen festgelegt;
  • Kinder unter 15 Jahren durften keinen mitbringen.
  • Darüber hinaus wurde der Abtransport von motorisierten Fahrzeugen von der Genehmigung des estnischen Wirtschaftsministers abhängig gemacht, wobei die Eigentümer entschädigt werden mussten, wenn sie keine Genehmigung zum Abtransport ihrer Fahrzeuge erhielten.

 

So kann der aufmerksame Leser in den Artikeln 2 und 3 des Protokolls
deutlich die Erfahrungen beider Nationen als Opfer jüdischer Enteignungen
und Währungsmanipulationen in den Jahren nach dem Ersten Weltkrieg erkennen.

 

Aufgrund der erlittenen wirtschaftlichen Misere waren die beiden Nationen übereingekommen, dass der Transfer nicht zu einem Mittel werden dürfe, mit dem ein enormer und wirtschaftlich destabilisierender Reichtumstransfer nach Deutschland (oder besser gesagt: eine Ausplünderung des Landes) stattfinden könne. Das sagt viel über die deutschen Befindlichkeiten im Bereich der „ethnischen Säuberung“ aus.

 

 

Frauen des Deutschen Roten Kreuzes kümmern sich um neu angekommene Kinder.

 

 

Die Ausreise verlief zügig gemäß den Bestimmungen von Artikel 1 des Transferabkommens, wobei die Identitäten mit der Mitgliederliste der Kulturselbstverwaltung der deutschen völkischen Minderheit abgeglichen wurden, einer Organisation, die 1925 nach einem estnischen Gesetz zur Anerkennung und zum Schutz der Interessen ethnischer Minderheiten gegründet worden war. Ein Deutscher, der nicht so registriert war, konnte seine Berechtigung auch durch einen Antrag auf Anerkennung beim estnischen Innenministerium nachweisen. Ein Umsiedlungsbewerber, der seine Berechtigung als Angehöriger der deutschen Volksgruppe nachgewiesen hatte, wurde dann formell von seiner estnischen Wehrpflicht befreit und erhielt einen Schiffspass zur Ausreise.

 

Nachdem er seine persönlichen Sachen gepackt und eine Inspektion zur Einhaltung der Devisenbeschränkung bestanden hatte,
konnten der Umsiedler und seine Familie, nachdem sie ebenfalls überprüft worden waren,
ausreisen.

Die Abfertigung und Einschiffung der deutschen Umsiedler begann am 16. Oktober 1939,

 

sobald der estnische Präsident den Vertrag ratifiziert und dies Dr. Frohwein in Reval mitgeteilt hatte. Die erste Gruppe von 460 Estlanddeutschen verließ Reval am 18. Oktober mit dem Dampfer Utlandshörn und traf am 20. Oktober in Danzig-Neufahrwasser ein. Weitere Transporte folgten in rascher Folge und waren bereits einen Monat später im Wesentlichen abgeschlossen. Der letzte Transport aus Reval traf am 18. Dezember in Gotenhafen ein, womit sich die Gesamtzahl der überstellten Estlanddeutschen auf etwa 13.000 belief. Drei Tage später widerrief die estnische Regierung die Satzung der Verwaltung für die kulturelle Autonomie der deutschen Volksgruppe mit Wirkung vom 1. Januar 1940.

 

Mit dieser Maßnahme hörte die deutsche Volksgruppe in Estland auf zu existieren.

 

Bereits im Dezember 1939 begannen die aus Estland stammenden Volksdeutschen, die überwiegend Grundbesitzer waren, in den Warthegau und nach Danzig-Westpreußen zu ziehen, um die demographische Situation in den Ostprovinzen zu stärken und ihnen ihren früheren Status als „Kornkammer Deutschlands“ wiederzugeben.

 

Der mit der Bewirtschaftung der Ländereien verbundene Zustrom von Siedlern,
war aus Sicht der Reichsregierung ein höchst wünschenswertes Ereignis.

 

Wie Staatssekretär Werner Willikens vom Reichsernährungsministerium in einem Aufsatz mit dem Titel „Das neue Land im Osten“, der am 14. Dezember 1939 im Völkischen Beobachter veröffentlicht wurde, erklärte, müsse „den auf den Ruf des Führers zurückkehrenden Bauernfamilien unter den Volksdeutschen in dieser Gegend einfach eine neue Heimat und eine neue Existenz gegeben werden“, als integraler Bestandteil der Erneuerung der Landwirtschaft im Warthegau nach nationalsozialistischen Grundsätzen. Die Geschichte der Este-Deutschen in ihrer neuen Heimat muss an anderer Stelle erzählt werden, aber die Tragödie, die sie 1945 und 1946 ereilte, kann ihre Leistungen und ihr Engagement für ihre neue Heimat und ihre Höfe nicht schmälern.

 

 

 

Das deutsch-lettische Abkommen

 

 

Die deutsche Volksgruppe in Lettland hatte eine Geschichte und Existenz, die mit der ihrer Nachbarn in Estland vergleichbar war, obwohl die Mehrheit der lettischen Deutschen Stadtbewohner und keine Bauern waren. Auch die bolschewistische Besetzung Lettlands während des Russischen Bürgerkriegs hatte einen deutlichen Einfluss auf das wirtschaftliche und soziale Wohlergehen der lettischen Deutschen. Die Tatsache, dass Lettland, wie auch Estland, in den sowjetischen Einflussbereich fiel, der durch das Ribbentrop-Molotow-Abkommen entstanden war, bedeutete zudem, dass es nur eine Frage der Zeit war, bis die jüdischen Kommissare und Tschekisten erneut ihr blutiges Werk an den Letten verübten.

Die soziale und wirtschaftliche Situation der lettischen Deutschen war etwas anders als die ihrer Vettern in Estland. In erster Linie bestand die deutsche Volksgruppe in Lettland überwiegend aus Stadtbewohnern, von denen die meisten in Riga lebten.

  • Die Organisation der deutschen Volksgruppe war dementsprechend von einer drohenden sozialen Atomisierung geprägt,
  • da die traditionelle, auf Zünften und Gewerbevereinen basierende Sozialstruktur unter dem Einfluss der zaristischen Russifizierungsversuche,
  • der Revolution von 1905,
  • des Weltkriegs,
  • der bolschewistischen Enteignungen und Ermordungen
  • sowie der Forderungen der Letten nach Assimilation in die nach der Vertreibung der Bolschewiki errichtete republikanische Form zusammenbrach.

 

Wie in Estland wurde die bittere Pille der Überfremdung von der lettischen Regierung in Form eines Gesetzes beschönigt, das den ethnischen Status der Deutschen als offiziell anerkannte Minderheit anerkennen und schützen sollte. Die Organisation, die aus diesem Rechtsstatus hervorging, war der Verein Deutsche Volksgemeinschaft in Lettland und wurde durch einige Überbleibsel der alten Ordnung, hauptsächlich kirchliche Vereine, und ein 1921 in Riga gegründetes Kulturinstitut, das Herder-Institut, ergänzt. Wie in Estland waren diese Maßnahmen bestenfalls Notlösungen, und tatsächlich waren sie im städtischen Riga noch weniger effektiv als im ländlichen Estland, weil in Riga die soziale Gefahr des Stadtlebens mit all seinen Übeln hinzukam.

 

Infolgedessen sah sich die deutsche Volksgruppe
in Lettland,
obwohl sie immer noch eine beträchtliche Menge an Eigentum, Industriebetrieben und gewerblichen Investitionen besaß,
der Gefahr ausgesetzt, in der lettischen Bevölkerung aufzugehen und assimiliert zu werden.

 

In den 1920er und 1930er Jahren bedrohte dieser Prozess am unmittelbarsten die Landarbeiter, die kleinen Handwerker und das, was an einem Industrieproletariat existierte. Die anderen Klassen konnten sich jedoch nur dadurch erhalten, dass sie sich voneinander und von der umliegenden baltischen Bevölkerung isolierten. Daher bewahrte die Umsiedlung ins Reich diese Volksdeutschen zweifellos vor einem Schicksal der Assimilation und kulturellen Zerstörung, und zeitgenössische Beobachter in Deutschland selbst bemerkten, dass diese Rettung der Grund dafür war, dass so viele Volksdeutsche die Transferabkommen in Anspruch nahmen.

 

 

 

 

Eine weitere Facette, in der sich die lettische Umsiedlung von der estnischen unterschied, lag in der Tatsache, dass in Riga eine Gemeinschaft von deutschen Staatsangehörigen lebte, die die Reichsangehörigkeit besaßen. Während also die im Vergleich zu Estland etwas komplizierteren Verhandlungen über die Verfügung über lettisch-deutsches Eigentum und die Staatsangehörigkeitsprozeduren zügig voranschritten, konnte die deutsche Regierung mit der Evakuierung der deutschen Staatsangehörigen sofort tätig werden. Der erste Transport fand am 15. Oktober statt, über zwei Wochen vor der Unterzeichnung des Transferabkommens mit der lettischen Regierung.

Die Unterhändler des Überstellungsabkommens waren auf deutscher Seite Ulrich von Kotze, der Sonderbeauftragte und Bevollmächtigte der deutschen Regierung in Riga, und auf lettischer Seite Hermanis Apsits, der lettische Justizminister. Kotze war, anders als Dr. Frohwein in Reval, weniger als ein Jahr im Amt, was zu der Langsamkeit beigetragen haben mag, mit der das Abkommen ausgehandelt wurde. Ihm stand aber auch der Führer der deutschen Volksgruppe in Lettland, SS-Standartenführer Dr. Erhard Kröger zur Seite, der in der Lage war, die Verhandlungsführer in Bezug auf die Details der bürokratischen Regelungen gut zu beraten.

Die konkreten Einzelheiten der Vermögensliquidation und der Beendigung der Anforderungen an die lettische Staatsbürgerschaft unterschieden sich außer im Umfang nicht wesentlich von den estnischen Regelungen. Die Komplexität des deutschen wirtschaftlichen Rückzugs aus Lettland erforderte jedoch die Gründung der bereits erwähnten Deutschen Treuhandverwaltungsgesellschaft.

  • Mit diesem Schritt wurde die Deutsche Reichsbank in die Verwaltung der Treuhand eingebracht,
  • was einen reibungslosen Transfer von Vermögenswerten
  • und die unbelastete Rückführung von lettischem Geld von Deutschland nach Riga ermöglichte.
  • Um sicherzustellen, dass der sofortige Abzug des Geldes nicht übermäßig und damit eine Bedrohung für die lettische Wirtschaft war, wurde für jeden Umsiedler, der Riga verließ, eine Obergrenze von 50 Lats in bar festgelegt,
  • und es wurden ebenfalls Beschränkungen für den Abzug von Schmuck und Edelmetallen festgelegt.
  • Aktien, Anleihen und andere zinstragende Papiere durften nicht aus dem Land gebracht werden,
  • und es gab ein generelles Verbot, industrielle Investitionsgüter und Fahrzeuge zu entfernen, obwohl es Ausnahmen gab.
  • Die Obhut über all dieses Eigentum wurde von der lettischen Regierung übernommen.

Nachdem die Bedenken der lettischen Regierung ausgeräumt waren, konnte die Aussiedlung der lettischen Deutschen fortgesetzt werden. Im Gegensatz zu den Bestimmungen des estnischen Abkommens, das die Berechtigung zur Aussiedlung auf der Grundlage der Mitgliedschaft in der offiziellen ethnischen Minderheitenorganisation festlegte, mussten die Lettlanddeutschen die deutsche Botschaft von ihrer Berechtigung überzeugen. Nach dieser Anerkennung konnte ein Umsiedler mit der lettischen Regierung abrechnen und ausreisen.

 

 

Quelle

Teil 1

Teil 2

Teil 3

Euer Rabe

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