Buchauszug » Der Jude als Verbrecher « von J. Keller und Hanns Andersen » Teil 14 « Sexualverbrecher (1) Richtlinien des Talmud

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Heil Euch, Kameraden und Freunde der Wahrheit,

 

 

 

was brauchen wir mehr zur Erkenntniss über die Lage aller Nationen und im besonderen zur Lage Deutschlands,
als DIESES BUCH?

 

 

Wenn noch irgendjemand nach ALL DIESEN FAKTEN meint,
das alles sei „purer Zufall“ oder „doch gar nicht so schlimm“, dem  ist nicht mehr zu helfen.

 

 

KEIN WUNDER,
dass diese Bücher VERBOTEN sind.

 

  • Volkszersetzung,
  • Moral und Ethik-Beseitigung,
  • Abtreibung,
  • Sodomie,
  • Rassenschande,
  • Homosexualität,
  • Vergewaltigung,
  • Kinder- und Frauenschändung,
  • Pornografie,
  • Sittenverfall,
  • Rechtsbeugung
  • und Rechtsbeseitigung,
  • Betrug im großen Stil,
  • Raub,
  • Mord,
  • Hochstapelei,
  • Mädchenhandel,
  • Waffenschiebung,
  • Glücksspiel,
  • Lotterie,
  • Nahrungsmittelvergiftung,
  • Pharmaindustrie,
  • Medizin,
  • Wissenschaft,
  • Psychologie,
  • politische Umstürze,
  • Geschichtsfälschung,
  • Lügen,
  • Medienpropaganda,
  • Filmindustrie,
  • Sklavenhandel,
  • Gewinnsucht,
  • Genderwahnsinn
  • und und und

 

 

ist EINDEUTIG jüdischen Ursprungs.

Es gibt KEINERLEI Zweifel mehr.

Der Feind aller Völker ist ENTLARVT.

 

 

Stellen wir uns ihm entgegen mit allem was WIR haben.

 

  • Aufrichtigkeit,
  • Ehre,
  • Treue,
  • Sittlichkeit,
  • Kameradschaft,
  • Wissen
  • und Zusammenhalt.

 

Aufgefallen ist mir auch,
dass die Juden unter der Tarnung einer Deutschen Staatsbürgerschaft in Politik und Wirtschaft aktiv waren und immer noch sind,
dabei ihre eigenen Regeln schreiben und auch eigene Gerichte besetzen, die jüdisches Recht sprechen,
so wie heutzutage die islamischen Scharia Gesetze in der BRD Anwendung finden und Grüne Islamische Politiker kommunistische Gesetze für Deutsche auf den Weg bringen. 

 

Der Feind hat es schon immer verstanden sich die Völker zu Diensten zu machen und im Besonderen in D ihr Unwesen zu treiben.

 

 

 

Weiter gehts…..

 

 

 

 

 

 

…Im letzten Kapitel haben wir uns überzeugen können, daß im

 

  • Mädchenhandel, im
  • Zuhälterwesen und in der
  • Kuppelei

 

 

die Juden eine entscheidende Rolle spielen.
Das ist kein Zufall, sondern entspricht der Natur des Judentums.

Drei Merkmale sind für den Juden charakteristisch:

 

  • skrupellose Machtgier,
  • Gier nach Geld und
  • hochgradige geschlechtliche Gier,
  • gepaart mit einer, uns wesensfremden und feindlichen „Moral“. Die unausbleibliche Folge ist, daß jedes Gebiet, das irgendwie mit der Geschlechtlichkeit zusammenhängt, von Juden beherrscht oder durchsetzt ist.

 

Um diese Tatsache in vollem Umfange zu verstehen, müssen wir die jüdische „Sexualmoral“ näher betrachten. Wir nehmen dazu das Werk, das sechzig bis siebzig Generationen von Juden die Art und den Stil ihres Lebens vorgeschrieben hat und den treffendsten Ausdruck des Gesetzes für das Judentum bildet

 

 

Dieses Buch besagt: Kindesmißbrauch ist in Ordnung/ Vergewaltigung von Frauen auch/ Weiße zu töten ebenso/ Weiße zu versklaven ist in Ordnung/ Geld zu stehlen auch/ Neugeborene und Kleinkinder zu vergewaltigen ist kein Delikt/ Neugeborenen die Wirbelsäule zu brechen auch nicht/ Kinder zu töten kein Problem/ Land zu stehlen auch nicht/…… Laßt uns über Juden sprechen

 

 

den Talmud (1) .

 

Spricht man vom Talmud, so wird von Juden und Judenfreunden darauf hingewiesen, daß der „moderne“ Jude nicht mehr den Talmud befolge, ja, seinen Inhalt überhaupt nicht kenne. Gewiß, welcher europäische Jude wird am

  • Schabbes sich mit einem Taschentuch umgürten (2) ,
  • sich scheuen, Fleisch mit einem „milchigen“ Messer zu berühren,
  • oder vor dem Passahfest die ganze Wohnung nach Anwesenheit von „Chomez“ (3) untersuchen?
  • In diesem Sinne, im Sinne der buchstäblichen Beachtung aller Vorschriften, wird der Talmud von den WestJuden nicht eingehalten.

1Vgl. dazu: A. Rosenberg, „Unmoral im Talmud“; H. Schroer, „Blut und Geld im Judentum“; W. Fasolt, „Die Grundlagen des Talmud“.
2 Am Schabbes darf man nichts tragen, mit Ausnahme der Kleidung, aus welchem Grunde das Taschentuch in einen „Gürtel“ verwandelt wird.
3Unreines im rituellen Sinne.

 

 

Geblieben ist jedoch der Geist des Talmud’s.

 

 

 Wäre der Talmud dem Geiste des jüdischen Volkes nicht wesensgleich, so hätte er Jahrtausende dieses Volk nicht in seinem Banne halten, sein ganzes Tun, sein Wollen und sein Hoffen bestimmen können. Wir sind daher durchaus berechtigt, aus dem Geiste, wenn nicht aus dem Buchstaben des Talmuds, unanzweifelbare Rückschlüsse auf den Geist und die Taten des Judentums, auch des emanzipierten, zu ziehen.

 

 

Es ist eine absonderliche, abstrakte und
— man kann sagen — abscheuliche Welt, die sich einem beim Studium des Talmud eröffnet.

Nichts von dem, was wir unter Religion verstehen.

Keine göttliche Gnade, keine Sakramente, keine irrationale Hoffnung, die auch dem Sünder nicht versagt ist, kein Glaube, keine Herzenswärme,
weder Freude noch Trauer, keine Extase, keine Liebe, keine Reue, keine Innigkeit.
Nichts von alledem.

 

 

  • Nur dürre, kalte und spitzfindige Dialektik,
  • platter Materialismus,
  • Unflätigkeiten,
  • eine Phantasie, die nur in Zahlen oder in geschlechtlichen Ausschweifungen zu schwelgen vermag (1) .

1Dutzende von Seiten sind den Vorschriften über die Benutzung des Abortes gewidmet, und es wird auf das genaueste vorgeschrieben, was zu tun ist, wenn der Urin über die Knie rinnt, wenn ein Stück dürren Kotes sich in der Nähe befindet, wenn man vergessen hat, die Gebetsriemen abzunehmen.
Andrerseits wird mit Bewunderung über die außerordentliche Größe des Zeugungsgliedes einiger berühmter Rabbiner berichtet, es ist die Rede von einem Mann, der eine Frau sechzigmal an einem Tag beschlief, „bis er wie ein faules Ei und sie wie ein Beet voll Wasser“ wurde. Beispiele dieser Art könnte man zu Hunderten im Talmud finden.

 

Das Judentum, wie es sich im Talmud spiegelt, ist keine Glaubensgemeinschaft, sondern eine Gesellschaft auf Gegenseitigkeit und mit beschränkter Haftung: der Jude erfüllt alle Gebote Jahwes, dafür wird ihm persönlich und dem ganzen Volke Israel Reichtum und Macht zugesichert — eine richtige doppelte Buchhaltung, in der jede gottgefällige Tat auf Heller und Pfennig bewertet und eingetragen wird.

Der Talmud kennt 126 wichtigste Gebote und 243 Verbote; wer sie genau (sei es auch nur formell, wie oben im Beispiel mit dem Taschentuch) erfüllt, hat ein Anrecht auf entsprechenden Lohn seitens seines Gottes.

Es ist nicht unsere Aufgabe, eine allseitige Charakteristik des Talmuds zu geben, wir wollen etwas näher nur auf dasjenige eingehen, was der Talmud über die Geschlechtlichkeit des Judentums zu sagen hat. Im wesentlichen ist es folgendes:

 

 

1. Der Jude ist geschlechtlich zügellos und benutzt jede Gelegenheit, um seine Gier zu befriedigen.

 

 

Der Schulchan aruch schreibt vor:

  • Im Hofe soll kein Hofmeister sein, damit er die Frauen nicht verführe.
  • Ein Gelehrter darf nicht in einem Hofe mit einer Witwe wohnen.
  • Eine Frau darf keine männlichen Sklaven halten, auch wenn es Kinder sind.
  • Ein Unverheirateter soll nicht Lehrer sein, da die Mütter die Kinde abholen.
  • Dasselbe gilt für unverheiratete Lehrerinnen, da auch Männer die Kinder abholen kommen können.
  • Es ist nicht ratsam für einen Mann, allein mit einem anderen Manne oder einem Tier zu bleiben (denn er könnte sich an ihnen vergreifen).
  • Ein Mann und eine Frau dürfen nicht mehr Zeit allein bleiben, als für das Anfertigen einer Eierspeise notwendig ist, denn sonst besteht begründeter Verdacht des Ehebruches.

 

 

Die Folgen des Weingenusses auf eine Frau werden mit folgenden Worten geschildert:

 

„Ein Becher steht dem Weibe schön, zwei häßlich, bei drei verlangt sie unzüchtig mit dem Munde, bei vier nimmt sie den Esel auf dem Markt (um sich zu befriedigen), und liegt ihr nichts daran“ (Kethuboth F. 65 a).

 

 

 

Wenn dieses von Juden selbst entworfene Bild des Juden — Geilheit, die zu jeder Befriedigung und zu jeder Unzucht bereit ist — richtig ist,
so kann man verstehen, warum der Talmud so ausführlich und eingehend alles das regelt, was den Geschlechtsakt betrifft.

Die Geilheit des Juden ist eine öffentliche Gefahr.

 

 

 

2. Sittlichkeitsverbrechen und -vergehen werden nur mit Geldstrafe gesühnt.

 

„Der Verführer hat dreierlei und der Notzüchter viererlei zu zahlen (1) . Der Verführer hat Beschämung, Minderung ihres Wertes und die Geldbuße zu zahlen. Der Notzüchter außerdem noch Schmerzensgeld“ (Kethuboth 39 a).
1 An den Besitzer der Frau, d. i. an den Vater oder den Mann. Die Frau wird eigentlich als Ware betrachtet und ihre einzigen Rechte sind: Ernährung durch den Mann und eine bestimmte Anzahl von Geschlechtsvereinigungen im Monat (jeden Tag, wenn der Mann ohne Beruf ist, zweimal die Woche wenn er Kaufmann ist, usw.).

 

  • Bei einer unbeabsichtigten Notzucht ist Entschädigung,
  • Schmerzensgeld,
  • Kurkosten
  • und Versäumnis zu zahlen,
  • nicht aber Beschämungsgeld, da die Tat nicht beabsichtigt war (Baba kamma 26).

 

 

Dazu ein interessantes Beispiel,
das weder der Zeit noch der Quelle nach im Verdacht stehen kann, tendenziös zu sein.

 

 

Der Schutzjude Friedenthal in Ferienwalde hatte ein Dienstmädchen verführt und dem Verhältnis entsproß ein Sohn, der jedoch zwei Wochen nach der Geburt verstarb. Das Mädchen klagte gegen Friedenthal, und zwar auf Grund des jüdischen Gesetzes, das in der Deflorierung ein durch „Geld auszulöschendes Verbrechen“ sieht. Die Assessoren des jüdischen Gerichtes zu Berlin gaben nunmehr folgendes Gutachten vom 2. März 1801 ab (2) :
2 Franz Scott, „Sexualprozesse“, Seite 34—35. Band VüI der „Osiris- Bande“ im Asa-Verlag, Leipzig, 1928

„Die jüdischen Gesetze, die auf rein mosaischen Vorschriften, sowie auf die Meinungen des nach mündlichen Traditionen verfaßten Talmud und der späteren Kommentare gegründet, deren Reihe mit dem Maimonides und dem Schulchan aruch abschließt, berechtigen den Vater eines verführten Mädchens, wenn es gleich in die Tat gewilligt und selbst Mitschuldige war, eine Entschädigung für die Korruption eines gänzlich ihm angehörenden Objektes zu verlangen, die darin besteht, daß der Verführer entweder das Mädchen heiratet oder ihm (dem Vater) eine Geldstrafe von 50 Sekeln entrichtet.
Aus Talmud: Ketunbath und Jadhachhasan (des Maimonides) Hilchat Narok

 

gehen folgende Einschränkungen hervor:

 

  1. daß die Verführte wirklich einen Vater habe, der die Entschädigung fordert;
  2. daß sie nie an einen Mann versprochen gewesen, und
  3. daß sie das Alter der Erwachsenen noch nicht erreicht hat, d. h. sechs Monate, nachdem die Zeichen der Mannbarkeit bei ihr eingetroffen, welches gewöhnlich zwischen dem zwölften und fünfzehnten Jahre ihres Alters geschieht und sie zur Erwachsenen macht.
  4. In Fällen aber, in denen diese Einschränkungen nicht alle zusammenkommen, ist sie über sich selbst Herr und muß die Schuld tragen, ohne von dem Verführer, wenn er ihr nicht erweislich eine Summe als Geschenk versprochen, und kein stuprum violentum (Schändung durch Anwendung von Gewalt, also Notzucht) erfolgt war, mehr fordern zu können als den Unterhalt des Kindes, das sein und nicht ihr Eigentum ist.
  5. Ferner betragen 50 Sekel, als die bestimmte Summe der Morgengabe 53 1/2 Lot feines Silber, das wäre aber, da der Taler 16 2 / 3 Gramm Feinsilber gilt, ungefähr 53 Taler, nicht aber wie verlangt, 200 Taler.“

 

 

Die Geschäftsmäßigkeit dieses Gutachtens ist gewiß nicht zu überbieten!

 

 

 

3. Ausschweifungen sind erlaubt, wenn sie kein schlechtes Licht auf das Judentum werfen.

 

„Sieht jemand, daß sein böser Trieb sich seiner bemächtigt, so gehe er nach einem Ort, wo man ihn nicht kennt, kleide sich schwarz und folge dem Triebe seines Herzens, nur entweihe er den göttlichen Namen nicht öffentlich“ (Chagiga 16 a).

 

 

 

4. Geschlechtsverkehr mit Kinder ist erlaubt.

 

 

 

Der Schulchan aruch bestimmt:

Bei einem Mädchen unter drei Jahren und ein Tag ist die Beiwohnung nicht strafbar. Nicht strafbar ist eine Frau, die sich von einem Knaben unter neun Jahren hat beiwohnen lassen. Wer eine jüdische Jungfer über drei Jahre und ein Tag alt, aber unter zwölf einhalb Jahren mißbraucht hat, hat nur eine Geldstrafe zu zahlen.

 

 

 

All die widerwärtigen „Vorschriften“ des Talmud haben für das Judentum durchaus Gegenwartsbedeutung.

Die talmudistische Antimoral findet ihren praktischen Niederschlag in den jüdischen Sexualverbrechen aller Art;

 

  • sie findet ihren „theoretischen“ Niederschlag in der „Rechtspolitik“ des Judentums.
  • Es ist eine feststehende Tatsache, daß das Judentum vermittels der marxistischen und kommunistischen Parteien,
  • aber auch mit Hilf des Liberalismus,
  • diese Grundsätze des Talmud in der praktischen Gesetzgebung seiner Gastländer zu verwirklichen sucht
  • und sie dort auch tatsächlich verwirklicht hat, wo es die Macht zu erobern vermochte — in der Sowjetunion.

 

  • Was die jüdische Presse,
  • die Revue,
  • der Film,
  • das Theater (1) agitieren und propagieren,
  • das predigen die jüdischen „Juristen“, Strafrechts- Lehrer,
  • Rechtsanwälte,
  • Richter und Professoren des bürgerlichen und öffentlichen Rechts,
  • das beantragen die jüdischen Anführer der marxistischen und kommunistischen Parteien in den Parlamenten,
  • das dekretieren die jüdischen Volkskommissare im bolschewistischen Reich.

    1VgL hierzu die ausführliche und ausgezeichnete Darstellung in dem vom Institut zum Studium der Judenfrage 1935 herausgegebenen Werk „Die Juden in Deutschland“, Franz Eher- Verlag, G. m. b. H., München; ferner den Abschnitt „Freie Liebe“ mit der sehr genauen Darstellung des Sexual- Bolschewismus und seiner Beziehung zur KPD in der „Entfesselung der Unterwelt“ von Dr. A, Ehrt und Julius Schweickert, Nibelungen-Verlag 1932, S, 82—105.

 

 

Im Vordergrund steht die sogenannte „Geburtenregelung“,
d. h. die Freigabe der Abtreibung und die systematische Unterhöhlung der Volkskraft.

Eine unübersehbare, von jüdischen Autoren geschriebene Literatur scheinwissenschaftlicher oder rein propagandistischer Art beschäftigt sich mit diesem Problem.

 

 

 

Ein einziges Beispiel möge genügen:

 

 

Im Jahre 1930 erregte Aufsehen die eingehende Untersuchung des Juden Ernst Kahn:

„Der internationale Geburtenstreik“, die im jüdischen Sozietätsverlag Frankfurt am Main erschien. Der Inhalt dieses Buches erschöpft sich im Titel. Wie ein Lichtstrahl in die Zusammenhänge der jüdischen Zersetzungstätigkeit wirkt nun die im gleichen Buch befindliche Ankündigung des im gleichen Verlage erschienenen Buches „Wie liest man den Handelsteil einer Tageszeitung“, verfaßt von demselben Ernst Kahn und seinem Rassegenossen Fritz Naphtali. Naphtali war der Wirtschaftssachverständige der Sozialdemokratischen Gewerkschaften Deutschlands. Ernst Kahn war zugleich Mitarbeiter der hochkapitalistischen „Frankfurter Zeitung“ und der im gleichen Verlag erscheinenden „Wirtschaftskurve“

 

 

Ein anderes Beispiel:

 

 

Eine der rührigsten kommunistischen Organisationen ist bekanntlich die InternationaleRote Hilfe, in der russischen Abkürzung MOPR. In Berlin gab es natürlich auch einen MOPR-Verlag.
Dieser gab im Jahre 1931 eine ausführliche „wissenschaftliche“ Arbeit des berüchtigten Parteikommunisten, Kulturbolschewisten und roten „Rechtstheoretikers“, des Juden Felix Halle heraus unter der Überschrift „Geschlechtsleben und Strafrecht“. Das Vorwort zu diesem Lexikon judo-bolschewistischer Sittenzersetzung und Rechtsverdrehung lieferte natürlich der unvermeidliche Magnus Hirschfeld. Diese Schrift stellt die Behauptung auf, daß eine „Sexual-Revolution“ notwendig sei, und zwar in Verbindung mit dem kommunistischen bewaffneten Aufstand.

  • Alle „Befreiungen“ der sexuellen Triebe,
  • die Straffreiheit für sexuelle Verbrechen
  • und Perversitäten aller Art wurden durch die bolschewistische Revolution herbeigeführt werden, so wie es tatsächlich in der Sowjetunion verwirklicht worden sei.

 

 

 

Zur Frage der Abtreibung heißt es da (1) z. B. :

 

„Die Konsequenz aus dieser Sachlage hat als erste die Gesetzgebung der Sowjetrepubliken gezogen. Die Sowjetgesetzgebung bestimmt bezüglich der Abtreibung, daß die schwangere Frau für ihre Person wegen Abtreibung oder wegen entsprechender Handlungen oder Unterlassungen nicht mehr einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit unterliegt.“

 

 

 

Selbstverständlich trat die kommunistische Fraktion
des Reichstages
für Streichung des Abtreibungsparagraphen 218 ein.

Genau ebenso auch der sozialdemokratische Reichstagsabgeordnete Dr. med. Julius Moses im „Abend“ vom 12. 3. 1929 (2):

 

„Der berüchtigte § 218, der sog. Abtreibungsparagraph, eines der verhängnisvollsten Überbleibsel einer antisozialen, reaktionären Gesetzgebung, wird in kurzer Zeit im Rechtsausschuss zur Debatte stehen. Die sozialdemokratische Reichstagsfraktion hat bereits in früheren Jahren Anträge eingebracht, die die Aufhebung des § 218 fordern…

Wieviel Menschen hat der § 218 schon gemordet? Und dabei ist der Eingriff — das sei nochmals betont — , wenn er von Fachleuten ausgeführt wird, unschädlich. Unvernunft und verbrecherische Klasseninteressen haben sich zusammengetan, um diese Wahrheit zu vertuschen“.

 

 

 

 


Inhaltsverzeichniss

 

 

 

 

 

Quelle

Euer Rabe

 

 

 

 

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09/12/2018 21:16