Heil Euch, Kameraden und Freunde der Wahrheit,
ein bekannter Kamerad,
der gegen die „Offenkundigkeit der Hohlen Klaus“ kämpfte,
ist aus seiner Haft entlassen worden, weil die Richter ihn für Unzurechnungsfähig erklärten.
Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, weil seitens der Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt wurde.
Wünschen wir ihm nun alles Glück der Welt, das das Berufungsverfahren abgeschmettert wird (schaut auf das Resultat der Abstimmung 8:0!) und der Kamerad seine Freiheit genießen kann.
Wir alle müssen auf andere Weise das System lahmlegen, denn solange der 130er existiert, wird der Widerstand schon allein dadurch eingeschränkt.
Los gehts….
Ein in der Justiz bekannter Wissenschaftler musste heute zum Kremser Hafen zurückkehren: Holocaust-Leugner Wolfgang F. wurde für verrückt erklärt und ging nach Hause.
Zum siebten Mal musste der Chemieingenieur Wolfgang F. (67) zum Hafen gehen. Der äußerst belesene Mann hatte bereits 13 Jahre im Gefängnis verbracht; erst vor einem Jahr wurde er für mehrere Jahre inhaftiert. Immer wieder hatte er an Nationalräte, Richter und Minister aus seiner Zelle heraus geschrieben, um seine Thesen zu verbreiten.
Inhalt:
Die Gaskammern in Mauthausen (in Österreich) hätten erst nach dem Krieg errichtet werden können. Der Mann wollte offensichtlich das europäische Verständnis von Geschichte verändern.
Sein Anwalt Wolfgang Blaschitz hatte bereits im Vorjahr für Wahnsinn plädiert, aber im März 2018 lautete das Urteil: vier Jahre Gefängnis. Aber Blaschitz reichte alle Einsprüche ein, heute fand wieder ein Prozess statt, Wolfgang F. musste vor einem Senat der Jury antworten.
Dabei spielten die Gutachten eine wichtige Rolle:
Ein Experte hält den Angeklagten für gesund, ein Anderer ebenfalls. Ein „Senior-Experte“ hielt ihn nicht für gesund. Verteidiger Wolfgang Blaschitz [zeigte dem Gericht], dass sein Mandant kein gefährlicher Krimineller ist und nicht verurteilt werden konnte, weil er nicht verantwortlich war. Es gab aber auch keinerlei begründete Gefahr, die seine Inhaftierung rechtfertigte. Die Republik muss „ertragen“, dass jemand sein [unbeliebtes] wissenschaftliches Gutachten verbreitet, sagte der Anwalt.
Die Jury hielt den Angeklagten für verrückt (8:0 Stimmen). Der 67-Jährige wurde jedoch nicht in eine Einrichtung geschickt, sondern festgehalten und durfte nach Hause gehen. Die Staatsanwaltschaft hat Berufung und Nichtigkeit eingelegt – das Urteil ist also nicht endgültig.
Übrigens hat der 67-Jährige versprochen, ein für allemal mit dem Schreiben der Briefe aufzuhören, wir werden sehen, denn er ist doch „verrückt“.
Also, wer ist wirklich verrückt? Diejenigen, die den „Hohlen Klaus“ aus wissenschaftlichen Gründen in Frage stellen, oder die Gesellschaft, die den Glauben an etwas Unwissenschaftliches aus politischen Gründen erzwingt?