Heil Euch, Kameraden und Freunde der Wahrheit,
ich weiß nicht wie es Euch geht,
aber mir hat dieses Buch immer weiter die Augen geöffnet.
Wissen hat was mit Fakten zu tun und diese bekommen wir hier erstklassig geliefert.
Viele Menschen wissen über Kriminalität und Sittenverfall sehr gut Bescheid, aber WER jetzt genau dahinter steckt, wird meistens nicht erfragt.
Scheint es doch so,
als wenn JEDERMANN zu solchen Handlungen fähig ist und im Zuge seiner Gier und dem damit verbundenen Machtbedürfnis auch bereit ist, sich dem Rechtsbruch hinzugeben.
Diese Form der Denkweise stammt aber auch aus dem Taktik-Handbuch der NASEN, denn somit wird von ihnen sehr gut abgelenkt.
Schauen wir genau hin und analysieren die Herkunft der Verbrecher,
dann wird ganz schnell klar,
welche Spezies sich der Unterwelt immer und gerne bedienen.
Wir haben im Zuge des sogenannten Antirassismus verlernt genau hinzusehen und somit konnten sich die Schöpfer des Begriffs auch hinter ihm verstecken.
Viele Blogbetreiber die sich der „Wahrheit“ verschrieben haben und auch über satanische Blutrituale, Pädophilie etc. berichten,
nennen aber NIEMALS deren Namen samt Herkunft mit der Begründung, das dies RASSISMUS wäre.
Unser Führer hat NICHT UMSONST die Kriminalstatistiken auf die Herkunft der Verbrecher untersuchen lassen
und schon kommt DAS zum Vorschein, was so gerne unter den Tisch fallen gelassen wird und auch nicht bekannt werden soll.
ERST wenn wir den FEIND der Völker erkennen, können wir auch gegen ihn vorgehen.
Mittlerweile haben sich zu ihm auch viele Machthungrige und Geld-Besessene gesellt, die wir hier der Einfachheit halber BÜTTEL nennen wollen.
Ich möchte Euch nun weiter im Text entlangführen und somit dem Erwachen und der Erkenntnis über die Infiltration unseres Volks,
als auch das der anderen Völker, mit dem Parasiten, Vorschub zu leisten.
Der Bogen zur Gegenwart ist schnell gespannt und somit dient die Vergangenheit der Erkenntnis über die Gegenwart und Zukunft.
Weiter gehts……
Juden vor Gericht
Das Judentum führt als Drahtzieher und Wortführer der kriminellen und politischen Unterwelt einen konzentrischen Angriff gegen die Rechtsordnung des Volkes.
- Dem jüdischen Dieb steht der jüdische Hehler hilfreich zur Seite,
- dem jüdischen Sexualverbrecher der jüdische Psychologe und Sachverständige, allen beiden greift
- der jüdische Rechtsanwalt unter die Arme, und das Urteil ist nicht zweifelhaft
- wenn auch auf dem Richterstuhl ein Jude sitzt, wie es so häufig im System-Deutschland der Fall war (1) .
Damit nicht genug, bemächtigte sich das Judentum im weitesten Maße auch der
- Wissenschaft und
- der Auslegung und
- Anwendung des Strafrechts selbst.
- Es modellierte und unterminierte das Recht, um es zu einem untauglichen Werkzeug gegen das jüdische Verbrechertum zu machen.
Was hier nicht völlig gelang, wurde durch die Zersetzung des Strafverfahrensrechts und durch kommunistische Propaganda vollendet. Mit Recht betont der Senatspräsident Prof. Dr. K. Klee in seinem Vortrag über das „Judentum im Strafrecht“ (2) :
„Überall kämpften sie (die Juden) in vorderster Front, wenn es sich darum handelte, das Schwert der Strafe im Kampf gegen das Verbrechen stumpf zu machen.“
Prof. Klee bringt in seinem Vortrag eine kleine Auswahl jüdischer „Strafrechtstheoretiker“,
- wie Moritz Liebmann,
- James Goldschmidt,
- Justizrat Löwenstein,
- den preußischen Justizminister Kurt Rosenfeld,
- Kantorowicz,
- Gumbel
- Freymuth und andere. Unter diesen Zersetzern des Strafrechts nimmt
- der bekannte Kommunist Werthauer einen beachtlichen Platz ein.
Er bestreitet, daß der Staat überhaupt das Recht habe zu strafen (3) .
Selbstverständlich fordert er Straflosigkeit für
- sämtlicher Sittlichkeitsdelikte,
- der Abtreibung und
- der Homosexualität und steigert schließlich seine jüdische Unverschämtheit so weit,
- die Straflosigkeit des Betruges zu fordern (1) .
Das Hand-in-Hand-Arbeiten des jüdischen Verbrechertums, der jüdischen „Strafrechtswissenschaft“ und „Strafrechtspflege“ und der marxistischen Propaganda springt geradezu in die Augen.
Die jüdischen Theoretiker fordern Straffreiheit vornehmlich auf den Gebieten, die die Domäne des Judentums sind:
- sexuelle Verbrechen,
- Betrug,
- Hoch- und Landesverrat,
Wenn als Verteidiger gemeiner Verbrecher die „berühmten“ jüdischen Advokaten des republikanischen Berlin in die Schranken traten, so waren es dieselben „Rechtsanwälte“, die in den „sensationellen“ Prozessen der Weimarer Systemzeit kommunistische Funktionäre und Terroristen verteidigten (2) .
Berüchtigt waren insbesondere die „Rechtsanwälte“
- Löwenstein,
- Löwenfeld,
- Rosenthal und
- Rosenfeld,
- der uns schon bekannte Werthauer und
- Felix Halle, der Spezialist für Sexualverbrechen,
- ferner Litten und Appel.
Über die Rolle Littens im berüchtigten Felseneck-Prozeß im Sommer 1932, der die Ermordung von mehreren Nationalsozialisten bei einem kommunistischen Überfall im Norden von Berlin zum Gegenstand hatte, berichtet Prof. Siegert in seinem Vortrage über das „Judentum im Strafverfahrensrecht“ (3) folgendermaßen :
„Im Felseneck-Prozeß . . . hat ein Verteidiger, der jüdische Rechtsanwalt Litten, durch Einwirkung auf Zeugen und Mitangeklagte sich einer Begünstigung seiner Gesinnungsgenossen schuldig gemacht. Das Gericht hat ihn darauf vom Amt des Verteidigers ausgeschlossen. Statt nun dem Gericht im Interesse der Gerechtigkeit beizutreten, hat der jüdische Justizrat Siegfried Löwenstein in der vom Juden Otto Lieb- mann herausgegebenen ,Deutschen Juristenzeitung“ mit einem Aufsatz „Verteidigernot“ sich an die juristische Öffentlichkeit gewandt und zur Stellungnahme zugunsten seines Rassegenossen Litten, des Begünstigers von kommunistischen Angeklagten, aufgefordert. 178 Mitglieder der Berliner Anwaltskammer haben zu dessen Gunsten eine außerordentliche Kammerversammlung beantragt. Die zum großen Teil jüdisch besetzte Kammer hat darauf unter Leitung des Juden Ernst Wolff einstimmig eine Entschuldigung zugunsten der angeblich gefährdeten Unabhängigkeit und Freiheit der Verteidigung gefaßt und damit dem jüdischen Kommunisten Litten Vorschub geleistet.Nun kommt als Letzter in der Reihe der Jude Max Hachenburg als Verfasser der Juristischen Wochenschau in der Deutschen Juristenzeitung. Er lobt die „ruhige Objektivität* seines Rassegenossen Ernst Wolff und tritt für die Wahrung des unabhängigen Anwaltsstandes ein. Als ob nicht der jüdische Kommunist Litten, sondern das unparteiische Gericht im vorliegenden Falle den Anwaltsstand gefährdet hatte. So finden sich die Rassegenossen aus den scheinbar verschiedensten politischen Lagern zum gemeinsamen Kampfe gegen eine gute Strafrechtspflege zusammen.“
Wenn ein Jude überhaupt vor Gericht erscheint, so ist ihm die Sympathie des Judentums und der jüdischen „öffentlichen Meinung“ sicher.
Bis zur Machtübernahme durch den Nationalsozialismus stand die deutsche Presse unter maßgebendem jüdischen Einfluß (1) .
Selbstverständlich war diese Presse mild in ihrem Urteil über jüdische Verbrecher. Hatte irgendein armer Schlucker, vielleicht aus Not, ein Fahrrad gestohlen, so stand in der Zeitung der volle Name: „ein gewisser Fritz Schulze“, wenn aber irgendein Kohn einen Betrug begangen und andere Menschen skrupellos geschädigt hatte, so hieß es verschämt „ein Kaufmann K.“ — warum sollte man auch den Namen gleich an die große Glocke hängen?
Das war die von vornherein sympathische Atmosphäre, in der der angeklagte Jude vor Gericht erschien:
- Richter,
- Staatsanwälte,
- Geschworene,
- Zeugen
— alles das war mehr oder minder, oft unbewußt, von der jüdischen „öffentlichen Meinung“ beeinflußt.
Bedeutsam ist die Tatsache, daß die jüdischen Richter — ihre Namen lauteten:
- Ruben,
- Glücksohn,
- Hirsch,
- Jacobi,
- Katzmann Manasse,
- Schlome,
- Schmoschewer,
- Peltasohn,
- Kohn,
- Seligsohn,
- Mensch,
- Nothmann,
- Rosauer,
- Loewy,
- Moses,
- Noah,
- Bukofzer
- Citron,
- Schuftan usw. —
zu drei Vierteln als Väter jüdische Geschäftsleute und Händler hatten. Bereits im Elternhause hatten sie daher die Atmosphäre des Geschäftemachens und der jüdischen „Rechtsauffassung“ eingeatmet, Verständnis und Solidarität mit dem jüdischen Rechtsbrecher lag ihnen bereits im Blute.
- Und dann die Zeugen: Zeugen, aus denen oft die Wahrheit auf keine Art herauszubekommen ist, Zeugen, die stundenlang reden können* ohne etwas zu sagen, Zeugen, die mit eherner Stirn jeden Meineid leisten und ihre Aussage meistbietend verkaufen — jüdische Zeugen.
- Dann die jüdischen „Sachverständigen“ an allen Universitäten,
- an allen Hochschulen,
- in allen Brennpunkten des wirtschaftlichen und kulturellen Lebens, hatten sich Juden eingenistet, immer führten sie das große Wort und saßen auf den besten Plätzen:
- 42 Prozent der Berliner Ärzte waren Juden, sie hatten sich der Schul- und Fürsorgestellen sogar zu 68 Prozent bemächtigt,
- Selbstverständlich waren die vom angeklagten Juden zitierten Sachverständigen wiederum Juden, die dem bedrohten Rassegenossen wacker beisprangen.
Ein grelles Licht auf die Gesinnung und die Tätigkeit dieser jüdischen „Sachverständigen“ werfen ihre eigenen Veröffentlichungen,
wie z. B. die „Monographien“ aus dem Institut für Sexualwissenschaften in Berlin, „Sexus“, herausgegeben von dem berüchtigten Magnus Hirschfeld, dem übelsten Sexualbolschewisten der Weimarer Epoche.
- Band 4 dieser „Monographien“ ist mit „kritischen Beiträgen“ zur „Reform“ des Sexualstrafrechts gefüllt.
Mit der Ausnahme eines Herrn v. Treskow, der als Sachverständiger auf dem Gebiet von Erpressungen auf sexueller Grundlage referiert,
stammen die Beiträge aus der Feder folgender Juden:
- Werthauer,
- Kronfeld,
- Juliusburger
- Alsberg,
- Kurt Hiller
- und Hirschfeld,
lauter Prominente der Weimarer Epoche.
Es paßt ins Gesamtbild, daß Herr Hirschfeld im Gebäude des Sexualinstituts, Berlin, In den Zelten 10, auch den kommunistischen Reichstagsabgeordneten und Großunternehmer Willy Münzenberg beherbergte. Der „Justizrat“ Dr. Werthauer, ein Freund des jüdischen Großschiebers Kutisker und als Verteidiger von Kommunisten bekannt, wurde übrigens später zu einem Jahr Gefängnis und 80 000 RM. Geldstrafe wegen Steuerhinterziehung verurteilt.
Dieses Subjekt hatte die Unverfrorenheit, seine Meinung zur „Reform“ des deutschen Eherechts zum besten zu geben, während Herr Hirschfeld in gewohnter Weise seine schmutzigen Hände schützend vor jede Perversität hielt. Der Jude Hirschfeld, der den Titel „Sanitätsrat“ tragen durfte und dessen „Institut“ vom Preußischen Staat finanziert wurde, war jahrelang der anerkannte „wissenschaftliche Sachverständige“ vor deutschen Gerichten. Die unfaßbare Unverfrorenheit dieses Juden verführte ihn dazu, in seinem Beitrag zur besagten Monographie (S. 159) folgenden Satz hinzuzuschreiben:
„Das, worauf es ankommt (nämlich bei der Aburteilung sexueller Verbrechen), ist der nach sorgsamster Erforschung des Täters, seines Vorlebens, seiner Abstammung, seiner Motive, seiner ganzen körper- seelischen Persönlichkeit zu erbringende Nachweis, daß der Angeschuldigte keine Schuld hat.“
Darin sah also der Jude Hirschfeld seine „Aufgabe“ vor Gericht:
den Nachweis zu erbringen, daß der Verbrecher kein Verbrecher sei.
Sein Kollege und Mitdirektor des Sexualinstituts Dr. med. et phil. Kronfeld äußerte sich in derselben Monographie sehr ausführlich über die „ärztliche Sachverständigen-Tätigkeit vor Gericht“. Er sieht die einzige Aufgabe des „ärztlichen Sachverständigen“ vor Gericht darin, jeden Verbrecher durch entsprechende Anwendung von
- Psychologie“,
- „ärztlicher Wissenschaft“ und
- „Wissen und Gewissen“
frei zu bekommen und so die Anwendung des Strafrechts überhaupt zu hintertreiben.
Zu welch hoher Kunst einer scheinwissenschaftlichen Beihilfe zum Verbrechen es die jüdischen „Sachverständigen“,
„Wissenschaftler“
und „Psychologen“
allmählich gebracht haben, dafür ist die berüchtigte „psychoanalytische Methode“ eines Siegmund Freud Beweis und Beispiel genug.
Das Resultat der Gerichtsverhandlungen?
- „Öffentliche Meinung“,
- Rechtsanwälte,
- Zeugen, Sachverständige,
- Angeklagte unterstützten einander im Bestreben, die ganze Angelegenheit zu verwirren, aus Entstellung und Lüge einen unentwirrbaren Knäuel zu bilden.
Daß es den nichtjüdischen Staatsanwälten und den Richtern unter solchen Umständen nur selten gelang die Schuld des Angeklagten zu beweisen, ist klar. Das bedeutet, daß es unvergleichlich schwerer war, einen Juden zu überfuhren, als einen Nichtjuden: die Zahl der freigesprochenen Juden war immer unverhältnismäßig groß.
Mit anderen Worten:
der Jude konnte das Recht brechen, ohne verurteilt zu werden.
Da die Juden durch Auswahl und Art des Verbrechens, durch die eigene Durchtriebenheit und durch Gerissenheit ihrer Anwälte es verstanden, vor Gericht die Verdachtsmomente und Indizien dermaßen abzuschwächen, daß diese oft zu einer Verurteilung nicht mehr ausreichten, ist die wirkliche Kriminalität der Juden erheblich höher, als es aus der Statistik hervorgeht.
Zusammenfassend kann man sagen, daß obwohl
1. die Juden nicht-mosaischer Konfession von der Kriminalstatistik nicht erfaßt wurden,
2. ein Teil der jüdischen Verbrecher überhaupt unentdeckt blieb,
3. ein bedeutender Teil der angeklagten Juden es verstand, eine Verurteilung zu verhindern —
die Statistik der Verbrechen ein eindeutig klares Bild ergibt:
- Betrug,
- Wucher,
- Bankrott,
- Hehlerei sind typisch jüdische Verbrechen.
Unverhältnismäßig hoch ist der Anteil des Judentums an
- Meineid,
- Nahrungsmittelfälschung,
- Unzuchtsdelikten,
- Hoch- und Landesverrat.
https://www.fliegende-wahrheit.org/2018/01/14/buchauszug-der-jude-als-verbrecher-von-j-keller-und-hanns-andersen-teil-6-hehler-und-diebe
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