Buchauszug » Der Jude als Verbrecher « von J. Keller und Hanns Andersen » Teil 16 « Sexualverbrecher (3) Der Fall Sternberg

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Heil Euch, Kameraden und Freunde der Wahrheit,

 

 

 

wie so oft im Leben kommt es Erstens anderes und Zweitens als man denkt.

 

 

 

Also ist aus dem Buchauszug eine Neu-Auflage-Editierung geworden,
die es in sich hat.

 

 

 

Das alte Format existiert als PDF, aber als Buch wird es sehr bald zu bekommen sein.
Selbst dann ist es schwer verdauliche Kost, weil auch eine anständige Gliederung (zumindest meines Erachtens) fehlt und Bebilderung nicht vorhanden ist.

 

 

 

So hat sich dann im Laufe der Bearbeitung gezeigt,
das nur ein Auszug  des Buches nicht möglich ist, weil mich der besondere Ehrgeiz gepackt hat.

 

 

 

Irgendwie übt dieses Buch Magie auf mich aus, weil es immer immer tiefer in den Kaninchenbau hinabführt.

 

 

 

Diesmal mit Beschilderung und Faktenlage.
Das sind so ganz besondere Eigenschaften die ich zu würdigen weiß und auch denke, das dies, für viele von uns Kameraden,
eine ERLEUCHTUNG sein wird.

 

 

 

Ich habe hier noch Zusatzinformationen für Euch,
die genau aufzeigen,
dass die BRD nichts anderes ist als eine judenverseuchte Weimarer Republik.
Der NSU Prozeß (bitte anschauen und GUT zuhören)
ist NICHTS anderes als ein Abklatsch aus diesem Buch und dem ersten Teil dieses Artikels. 

 

 

 

Es ist ein riesiger Batzen Arbeit geworden und noch lange nicht fertig,
denn der Scan des Buchs hat viele Rechtschreibfehler die überarbeitet werden wollen und außerdem eine neue Gliederung erfordern.

 

 

 

So manchmal komme ich an die Grenze meiner Belastbarkeit, denn die Faktenlage ist
ERSCHÜTTERND.

 

 

 

In dem Moment erinnere ich mich an den Führer und seinen eisernen Willen gegen diese Bestien zu kämpfen, egal in welcher Überzahl sie auch sein mögen.

 

 

 

Lassen wir uns EINEN durch diese Schrift und sie zu einem Bestandteil unserer Wahrnehmung werden lassen,
mit der wir den Feind glasklar erkennen und den Worten des Führers, noch mehr als sonst Vertrauen schenken können.

 

 

 

Durch das Lesen wird der Kampfeswille gestärkt und auch die Einsicht in die notwendigen Reformen zementiert.

 

 

 

Wir werden der Hydra den tödlichen Dolchstoß versetzen.

 

 

 

Weiter gehts…..

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im nachfolgenden ist der berühmte Prozeß
Sternberg beschrieben,
in dem es zu einer Verurteilung nur deshalb kam, weil ein unerschrockener und pflichttreuer Kriminalbeamter allen Machenschaften der Juden gegenüber
stand hielt.

 

 

Der Angeklagte war ein Bankier, Sohn eines getauften Juden und einer Deutschen. Obwohl die jüdische Abstammung Sternbergs keinem Zweifel unterlag, wurde er von den Juden als „reinrassiger Germane“ dargestellt. Auch der jüdische Berichterstatter (S. Friedländer), dessen Buch „Interessante Prozesse“ das nachfolgende entnommen ist, sprach von Sternberg als von einem Nichtjuden

 

unangenehme Tatsachen sind von jüdischer Seite immer glatt geleugnet worden.

 

Von seinem Vater hatte Sternberg den Geschäftssinn geerbt, von der Mutter das blonde Haar und die blauen Augen.Er trägt einen modisch gestutzten Vollbart, er ist ein schöner Mann, dazu auch ein reicher. Seine Frau ist eine Deutsche, er scheint der beste Ehemann zu sein, den man sich denken kann, und das Familienleben ist ungetrübt. Auch sonst ist Sternberg ein glücklicher Mann, seine Geschäfte gehen glänzend, mit den „Spitzen der Gesellschaft“ steht er auf bestem Fuße. Als bescheidener Bankangestellter hat er angefangen, nun ist er Bankier geworden, an verschiedenen Berg- und Eisenwerken ist er beteiligt, auch die Eisenbahn Kassel-Wilhelmshöhe hat er gebaut.

 

 

Wie groß ist Sternbergs Vermögen?

 

 

1893 treibt ihn das jüdische Blut in seinen Adern zu einem Konflikt mit der Steuerbehörde, sein Vermögen wird von gerichtlichen Sachverständigen auf mindestens 18 Millionen Mark geschätzt. 18 Millionen — um die Jahrhundertwende war es ein großes, ein sehr groBes Vermögen! — Nicht umsonst vergleichen ihn seine Freunde imd Bewunderer mit Harriman oder Vanderbilt.

 

 

Glücklich, erfolgreich und harmonisch scheint das Leben des August Sternberg, 48 Jahre alt, geboren in Frankfurt a. M., jetzt Bankier in Berlin.

Und nun wird dieser Sternberg am 26. Januar 1900 verhaftet!

 

 

Sittlichkeitsverbrechen an unmündigen Mädchen werden ihm zur Last gelegt. Sternberg hat einen unüberwindlichen Hang zu kleinen Kindern. Einst, als er noch Junggeselle war, nahm er sich eine „ Wirtschafterin“. Sie war ganze 17 Jahre alt, eine Schönheit nach den damaligen Begriffen: schneeweißes Gesicht, große kohlschwarze Augen, eine gut entwickelte Figur. Eine Zeitlang ging alles gut, bald aber wurde Sternberg ihrer überdrüssig — sie war ihm zu alt — bereits eine Frau, kein noch unentwickeltes Mädchen.

 

 

 

 

 

Eines Tages rückte Sternberg mit einem Plan heraus — die Wirtschafterin sollte ein Pensionat für kleine Mädchen eröffnen, er würde sie dann oft besuchen.

 

„Ich hätte gerne eine Achtjährige, Weiber von 16 Jahren sind mir zuwider“,

 

 

in diesen Worten bekannte er seinen Herzenswunsch. Als die Wirtschafterin sich weigerte, flog sie auf die Straße.

Berlin ist groß, es gibt dort genug gefällige Menschen, die gern Geld verdienen. Ein solcher Mensch ist Helene Fischer, die Inhaberin eines „Massage-Salons“. Was für ein „Salon“ das ist, wird später vor Gericht festgestellt werden — die Fischer wird zugeben müssen, daß sie auch ,,unzüchtig“ massierte.

 

 

Eine Spezialität des „Salons“ sind kleine Mädchen, im Hause Alexandrinenstraße 1 b gehen Schultafel ein und aus.

 

 

Das eine erzählt dem anderen, dort wäre Geld zu verdienen, und allmählich entsteht eine richtige Börse des Lasters und der Kinderschändung. Auch in der Passage, dem damaligen Treffpunkt der Berliner Dirnen, kennt man den Namen der Fischer: oft erscheint in aller Eile eine Abgesandte der Masseuse und holt ein möglichst kindlich aussehendes Straßenmädchen. Auch auf andere Weise weiß die Fischer sich zu helfen — in vielen Zeitungen erscheinen Inserate:

 

 

„Modelle mit jugendlichen Formen von Maler gesucht“.

 

 

 

 

 

 

Zu den Klienten der Fischer gehört Sternberg.

 

  • Einmal ist er Kunstmaler und läßt sich die Modelle mit jugendlichen Formen vorführen, die er für seine „Aktstudien“ benötigt.
  • Ein anderes Mal spielt er die Rolle des Onkels Doktor und „untersucht“ die Kinder.
  • Er läßt sie vor sich baden,
  • manchmal „straft“ und züchtigt er sie für angebliche Vergehen,
  • denn der sonst so liebenswürdige Bankier, bei sich zu Hause ein Muster an Zärtlichkeit und Verzärtelung, ist durchaus nicht frei von sadistischen Trieben, und Striemen von Peitschenschlägen auf dem Körper eines kleinen Mädchens stacheln seine Gier an.

 

 

Maler,

Arzt oder

Erzieher

— das Ende ist immer dasselbe — geschlechtlicher Mißbrauch der Mädchen.

 

 

Später wird ihm das Gericht bescheinigen, daß die Zahl seiner Opfer wahrend eines halben Jahres mindestens dreißig betragen habe. Wievielen Mädchen hat Sternberg den Weg zum Laster für ihr ganzes spätere Leben gewiesen?

 

 

Und nun ist alles herausgekommen, und Sternberg sitzt auf der Anklagebank.

 

 

Die Sache nimmt er nicht allzu tragisch — schon einmal, vor 15 Jahren, war er in eine ähnliche Angelegenheit verwickelt, seine jüdischen Verteidiger vermochten jedoch das Gericht davon zu überzeugen, daß Sternberg im guten Glauben war, als er das Mädchen auf älter als 16 Jahre schätzte . . .

 

 

Warum sollte es auch dieses Mal anders ausgehen? Indessen sind seine Richter weniger mild, und Sternberg wird zu 2 Jahren Zuchthaus verurteilt!

 

 

Sternberg gehört nicht zu denen, die die Waffen gleich strecken. Zunächst wird Revision eingelegt, das Reichsgericht hebt das Urteil auf, es soll noch einmal verhandelt werden. Damit gewinnt Sternberg mehrere Monate Zeit, und diese Zeit will er dazu benutzen, um seine Verteidigung wirksam vorzubereiten.

 

 

Die Mittel dazu sind — echt jüdisch — „Beziehungen“ und Geld.

Sternberg ist ein prominentes Mitglied der Berliner „Gesellschaft“,
zu seinen Freunden zählen allerhand einflussreiche Persönlichkeiten.

 

 

  • Da ist z. B. der Direktor der Berliner Polizei.
  • Er verkehrt auf freundschaftlichem Fuße mit Sternberg und ist ein oft und gern gesehener Gast in seiner Villa.
  • Mehr als das, auf sein Besitztum auf der Insel Rügen hat er von Sternberg eine Hypothek von 15000 Mark erhalten,
  • außerdem schuldet er dem Bankier 2000 Mark in bar.
  • Kann der Polizeidirektor sich undankbar zeigen, wenn Sternberg ihn um einen kleinen Dienst bittet — z. B. den Eifer seiner Kriminalbeamten zu dämpfen, die bei der Voruntersuchung mitwirkten, oder sie nötigenfalls zu versetzen?

 

Noch mehr Hoffnung setzt Sternberg auf sein Geld.
Er besitzt Millionen
— wen konnte er damit nicht kaufen!

 

  • Irgendwo in Berlin besteht ein Detektivbüro ,Jus“, sein Leiter,
  • der Herr Detektiv-Direktor Schulze, ist gern bereit, Sternberg zu helfen,
  • damit zu helfen, daß er unbequeme Zeugen zum Schweigen
  • oder zur Änderung ihrer Aussagen bringt.
  • Auch gilt es, ungünstige Nachrichten über Belastungszeugen zu sammeln, um ihre Aussagen als unglaubwürdig hinzustellen.
  • Unsinnigster Hausklatsch wird gesammelt,
  • mit Geld, Versprechungen und dunklen Drohungen wird nicht gespart.
  • Im Falle einer Freisprechung soll der Herr Detektiv-Direktor nicht weniger als fünfzigtausend Mark erhalten (in Wirklichkeit werden es nur 12 000 sein, die Sternberg zahlen wird).

 

Und nun hetzt der Herr Detektiv-Direktor seine Agenten auf die Zeugen los.

 

  • Der Gefährlichste ist der Kriminalschutzmann Stierstädter,
  • jetzt als Polizeibeamter genau so eifrig, energisch und pflichtbewußt, wie er als Soldat gewesen war.
  • Stierstädter ist es, der das Treiben in der Alexandrinenstraße aufgedeckt hat, auch das Auffinden mehrerer, von Sternberg geschändeter Mädchen ist sein Verdienst.
  • Auf dem Wege über den Polizei-Direktor wird die Versetzung Stierstädters zum Kriminalkommissar Thiel durchgesetzt.
  • Thiel aber ist von den Agenten des Bankiers bestochen worden: für 8000 Mark hat er es übernommen, Stierstädter „zur Vernunft zu bringen“ (er wird später dafür zu drei Jahren Zuchthaus verurteilt werden).
  • Viermal versucht es Thiel, einmal ladet er Stierstädter zu sich zum Geburtstag ein,
  • ein anderes Mai treffen sie sich in einem teuren Restaurant.
  • Einmal — als sie eben Rebhuhn essen und Champagner trinken — glaubt Thiel Stierstädter mürbe gemacht zu haben.
  • Ohne Umschweife bietet er ihm 70 000 Mark an und
  • stellt ihm eine Villa am Genfer See in Aussicht.

„Man muß doch ein menschliches Gefühl haben, der Sternberg sitzt ja schon so lange,“ appelliert er an sein Gefühl.

 

  • Es gelingt ihm nicht,
  • Stierstädter hat sich in die Sache verbissen,
  • zu einer Änderung seiner Aussage ist er nicht zu bewegen.
  • Dann wird ein anderer Weg versucht.
  • Die Ordonnanz des Polizeidirektors nimmt sich den Stierstädter vor.
  • Ihm wird nahegelegt, auf weitere Schritte in der Angelegenheit zu verzichten,
  • und es wird ihm damit gedroht, daß sein Attest, falls er den Dienst quittieren sollte, ungünstig sein wird.

 

 

Stierstädter jedoch ist und bleibt störrisch.

 

 

  • Er murmelt etwas von Dienstpflicht,
  • von Eid und
  • läßt sich nicht dazu bewegen, seine Aussagen irgendwie zu ändern.
  • Und es wird der einfache Schutzmann Stierstädter sein, der den mächtigen Bankier Sternberg zu Fall bringen wird,
  • denn alle anderen Zeugen lassen sich einschüchtern oder bestechen.

 

Detektiv-Direktor Schulz hat eine ganze Reihe von Hilfskräften mobilisiert

— sie heißen Frau Stabs, Fritz Wolff, Popp, Suchart, Ebstein, Fräulein Saul, die Brüder Friedmann, Kemptner, fast alle sind Juden.

 

 

  • Aus Solidaritätsgefühl und um des klingenden Lohnes willen stehen sie Sternberg nach Kräften bei.
  • Zeugen erhalten 10, 20, sogar 100 Mark ausgezahlt, wenn sie in günstigem Sinne aussagen,
  • oder auf Reisen mit unbekanntem Ziel gehen,
  • Andere werden eingeschüchtert,
  • besonders die Mädchen, an denen Sternberg sich einst vergangen hat.
  • Ein Herr im Zylinder und auf gezwirbeltem dunklem Schnurrbart flüstert einer der Zeuginnen im Vorbeigehen zu:

„Sieh dich vor, es geht um deinen Kopf !“

 

 

Eine andere wird zu einem Glase Bier von einem unbekannten Biedermann eingeladen, der ihr ihre Aussage vorkaut.

 

  • Sollte sie anders aussagen — hier verliert der Biedermann plötzlich jede Gemütlichkeit und sieht aus, wie ein gefährliches Raubtier —
  • so hat sie eine „Meineidsanzeige“ zu erwarten.
  • Was das bedeuten soll, weiß das Mädchen nicht, aber es klingt so gefährlich nach Zuchthaus — was bleibt ihr da anderes, als sich widerspruchslos zu fügen?
  • Der wichtigen Zeugin Blümke verspricht Herr Wolff  15 000 Mark zur Gründung eines Geschäftes,
  • als Vorschuss wird ihr eine goldene Uhr und ein Ring geschenkt.
  • Jüdische Journalisten erhalten Geschenke und schreiben im günstigen Sinne über Sternberg.
  • Die gefährliche Fischer wird schleunigst nach Amerika abgeschoben, es werden ihr 1000 Mark vierteljährlich versprochen.
  • Aus den Prozeßberichten ist nicht zu ersehen, ob die Fischer eine Jüdin war,
  • ihrer Geschäftstüchtigkeit nach ist sie es bestimmt gewesen:
  • schriftlich legt sie zwei Aussagen nieder, eine zugunsten Sternbergs, die andere — zu seinen Ungunsten.
  • Jede deponiert sie bei einem anderen Rechtsanwalt und bereitet sich vor, möglichst viel Geld an der Sache zu verdienen.

 

Nun kommt es endlich zum Prozeß.

 

  • Sternberg ist ruhig — die Zeugen sind präpariert,
  • und er hat nicht weniger als sechs Rechtsanwälte, die Blüte der jüdischen Advokatur:
  • Justizrat Wronker,
  • Justizrat Sello,
  • Dr. Werthauer (schon damals!),
  • Dr. H. Heinemann,
  • Dr. Fuchs I,
  • Dr. Mendel. Sie sollen Steinbergs Unschuld beweisen.

 

Die These der Verteidigung ist:

 

  • Sternberg hat Feinde,
  • diese Feinde haben einen gewissenlosen Beamten,
  • eben den Stierstädter, bestochen, der seinerseits die Zeugen bestochen oder eingeschüchtert hat.
  • Mit geheimnisvollem Lächeln wird dabei zu verstehen gegeben, daß es sich im Grunde um eine antisemitische Mache handle,
  • also um eine Angelegenheit, die kein aufgeklärter und anständiger Mensch irgendwie unterstützen dürfe.
  • Das ist ein bewahrter jüdischer Trick: die Diskussionsbasis wird auf eine andere, passendere Ebene verschoben und der Tatbestand auf den Kopf gestellt.
  • Es erscheint die Zeugin Frieda Woyda, eine der wichtigsten, auch eins der Opfer.
  • Früh verwaist, kam sie zu ihrer Tante und dann — auf eine Annonce hin — zur Fischer, um in der Wirtschaft zu helfen.

 

Die kleine Frieda ist noch ganz ein Kind. Daß sie bald zwölf Jahre wird, sieht man ihr gar nicht an, sie ist hübsch, ihre Augen schauen unschuldsvoll — die richtige Beute für Sternberg, der sich mehrmals an ihr verging.

 

 

Als sie zum erstenmal vor Gericht steht,
antwortet sie auf alle Fragen freimütig, wenn auch scheu, sie schaut dem Richter in die  Augen, ihre Stimme ist
klar.

In den Monaten, die zwischen beiden Verhandlungen verstrichen sind, ist Frieda „bearbeitet“ worden.

Ihre Augen sind gesenkt,
was sie sagt, kann man kaum noch hören.
Das Kind steht offensichtlich unter dem Einfluß einer entsetzlichen Furcht.

Sie nimmt alles zurück,
Sternberg habe ihr nichts angetan, das erste Mal habe sie alles gelogen.

 

 

 

Tagelang müht sich das Gericht mit ihr ab, weder Ermahnungen des Richters, noch die donnernde Stimme des Staatsanwalts führen zu einem Resultat. Frieda schweigt oder weint — Gott weiß, womit ihr Sternbergs Freunde und Söldlinge eine solche Angst eingejagt haben. Wenn man sie fragt, warum sie das erste Mai anders ausgesagt hat, schiebt sie alles mit matten Worten auf Stierstädter — er hätte sie eingeschüchtert, er hätte gedroht, er hatte ihr ihre Aussage vorgesagt.

 

Auch andere Mädchen sagen in demselben Tone aus :

 

Stierstädter hätte so „fürchterlich mit den Augen gerollt“, er hätte sie bestochen, er hätte ihnen mit der Sittenpolizei gedroht…

 

Überall der böse Stierstädter, der sture Antisemit, der das ganze Kesseltreiben gegen einen anständigen jüdischen Bankier organisiert hat.

 

  • Und eines Tages erlebt die Verteidigung einen großen Triumph.
  • Es wird festgestellt, daß Stierstädter ein sittlich verkommenes Subjekt ist:
  • einmal hat er die Ehe gebrochen!
  • Mit Abscheu zeigen die Freunde des Kinderschänders auf den Ehebrecher,
  • sie schreien „Pfui!“. Das soll ein Diener des Staates sein, diesem Manne soll man ein Wort glauben!
  • Verwirrt und rot bis in den Nacken steht der Schutzmann da und weiß nicht, wie ihm ist.
  • Er wähnte seine Pflicht zu erfüllen, nun ist er aber selber der Angeklagte geworden.
  • Unterdessen räkelt sich der wohlgenährte und wohlgepflegte Bankier auf der Anklagebank, und arrogant schaut er auf Stierstädter, der es gewagt hat,
  • gegen sechs Rechtsanwälte,
  • gegen die jüdische Presse,
  • gegen Sternbergs Millionen aufzutreten.

 

Ein Sturm bricht aus in den jüdischen Blättern, von Stierstädter wird nur mit Ekel und Verachtung gesprochen, ein Disziplinarverfahren wird wegen Ehebruchs gegen den „ungetreuen“ Beamten eröffnet.

 

Das soll eine Lehre für andere sein!

 

Damit sind Sternbergs Methoden der Verteidigung noch nicht erschöpft. Auch die Politik soll ihm dienstbar gemacht werden, und zwar — wie sollte es bei einem Juden anders sein? — soll Arbeiterschaft und Sozialdemokratie herhalten. Dem Staatsanwalt stellt einer der Verteidiger die Frage:

„Ist es wahr, daß Sie gesagt hatten, sozialdemokratische Eide sind Meineide?“

 

Die Frage wird vom Gericht nicht zugelassen, aber der Tonfall und die Geste des Verteidigers lassen keinen Zweifel zu: dieser Staatsanwalt ist ein kulturloser und bornierter Reaktionär — dem darf man kein Wort glauben.

 

 

Auch über die „sozialen Verdienste“ des Kinderschänders weiß die Verteidigung so manches zu sagen.

 

  • War er nicht immer um das Wohl seiner Arbeiter besorgt?
  • Hat er nicht an großzügigen Plänen einer Arbeitslosenversicherung gearbeitet?
  • Ist er nicht ein zuverlässiger Freund der Arbeiterschaft gewesen?
  • Auf die Arbeiter aber, die in Sternbergs Betrieben arbeiten, wird ein höchst eindeutiger Druck ausgeübt:
  • entweder Du unterschreibst eine Petition zu seinen Gunsten, oder Du fliegst . . .

 

38 Tage dauert die Verhandlung,

 

  • 38 Tage muß sich die deutsche Justiz mit einem durchaus klaren Fall abgeben,
  • für den höchstens ein paar Tage nötig gewesen wären.
  • Dutzende von abgerichteten Zeugen marschieren auf,
  • die berühmtesten Sachverständigen haben sich zu äußern (15000 Mark werden die Gerichtskosten betragen),
  • die Presse ist in zwei Lager gespalten,
  • der unglückselige Polizeidirektor begeht Selbstmord,
  • eine Reihe von Zeugen wird von der Zeugenbank weg verhaftet,
  • mehrere Polizeibeamte kommen in ein Disziplinarverfahren,
  • Existenzen werden vernichtet

 

— alles wegen eines jüdischen Sittlichkeitsverbrechers.

 

Indessen, das alles hilft nicht, denn nicht jeden kann Sternberg mit seinen Millionen kaufen. Den pflichttreuen Beamten nicht und auch das Gericht nicht:

 

Sternberg wird verurteilt.

 

Das Judentum ist um einen „Martyrer“ reicher geworden, denn was hat Sternberg anderes getan, als „das Gesetz der Väter“ zu erfüllen?!

 

 

 

 

 

Am 29. April 1935, um 10 Uhr abends, wird in Magdeburg der Lehrer an der Bruckschen Höheren Handelsschule, Diplomhandelslehrer Albert Hirschland, verhaftet. Auch der Gründer der Schule, Alfred Bruck, war Jude und mit Hirschland verschwägert.

Am 19. Juni 1935 wurde Hirschland vom Schwurgericht in Magdeburg zu zehn Jahren Zuchthaus, zehn Jahren Ehrverlust und Sicherungsverwahrung auf Lebenszeit verurteilt.

 

 

Wir geben die Begründung des Schwurgerichtsvorsitzenden zu diesem Fall eines jüdischen Sexualverbrechers wieder (1) :

1Der Stürmer**, herausgegeben von Julius Streicher, August 1935.

„Als ich das erste Mal die Akten bekam, um sie durchzuarbeiten, da war der Eindruck auf mich derart erschütternd und niederdrückend, wie noch bei keiner zweiten Arbeit in meiner langen Amtszeit. Die Hauptverhandlung hat diesen Eindruck nicht gemildert. Sie hat uns noch mehr angeekelt und noch mehr niedergedrückt. Das Bild, das wir von dem Angeklagten bekamen, ist das eines selten hemmungslosen und selten niedrig denkenden Wüstlings. Der Angeklagte ist Volljude. Er hat sich zwar am 17. März dieses Jahres taufen lassen, allein er tat dies nicht aus Überzeugung. Er selbst behauptet, er hatte sich taufen lassen, um die Gisela Stein, die von jüdischen Eltern abstammt, aber evangelisch sein will, besser heiraten zu können. Wie dem auch sei, es ist dieser vollzogene Taufakt ein Beweis für die innere Verlogenheit des Angeklagten. Er verriet aus Zweckmäßigkeitsgründen den Glauben seiner Väter und er gibt heute an, evangelischer Christ zu sein, er ist in Wirklichkeit aber nach wie vor Jude.

Albert Hirschland hat in umfangreicher Weise mit Nichtjüdinnen, die größtenteils seine Schülerinnen waren, Geschlechtsverkehr getrieben. Er hat diesen Verkehr und seine Ausschweifungen in eingehender Weise in Tagebüchern geschildert. Diese Tagebücher sind das Gemeinste, was es gibt. Als sie heute morgen verlesen wurden, da war es so, daß zunächst keiner der Anwesenden solche Aufschreibungen für menschenmöglich gehalten hatte. So schweinisch, so gemein und so niederdrückend waren sie.

 

  • Der Angeklagte hat absichtlich und planmäßig seine Stelle als Lehrer und Leiter einer Handelsschule ausgenützt.
  • Er hat die Schülerinnen verführt und sie seinen perversen Neigungen dienstbar gemacht.
  • Er hat sie zu widernatürlichem Verkehr verführt.
  • Er hat sie in schamloser Weise verdorben
  • und hat oft zwei bis drei Mädchen zugleich auf seinem Zimmer gehabt und hat mit ihnen verkehrt.
  • Er brachte es fertig, diese Beziehungen zu den Mädchen auch dann aufrecht zu halten, als er sich in fachärztliche Behandlung begeben mußte, denn er war geschlechtskrank geworden.
  • Bezeichnend ist auch für den Angeklagten Hirschland, daß er, als er mit einem ekelhaften ansteckenden Ungeziefer (Filzläusen) behaftet war, noch an demselben Tage mit einer Nichtjüdin den Verkehr in seinem Schlafzimmer ausübte.

 

Das Gericht beschränkte sich auf einige Ausschnitte aus dem Treiben des Angeklagten. Es hat absichtlich den Prozeß nicht auf alle Fälle ausgedehnt. Die vorhandenen Fälle genügen, um zu einer ausreichenden Verurteilung zu kommen.

Der Angeklagte hat sich keineswegs offen zu seinen Straftaten bekannt. Bei der ersten Vernehmung hat er manches zugegeben. In der Hauptverhandlung aber hat er feige gelogen. Er hat alles in Abrede gestellt, und zwar so lange, bis ihm das Gegenteil nachgewiesen wurde. Dabei war die Art, wie er log, unverschämt und dumm.

 

  • Bei seinen Verführungen hat der Angeklagte nach einem besonderen System gehandelt.
  • Er hat die Mädchen aufgereizt,
  • hat ihnen unzüchtige Bilder und Schriften vorgelegt
  • und hat Nacktphotographien angefertigt.
  • Vorher führte er sie in Weinlokale und in Likörstuben, um sie betrunken zu machen.
  • Der Angeklagte hat offenbar in großem Umfange solche Nacktphotographien hergestellt.
  • Eine große Anzahl davon und außerdem noch anderes belastendes Material wurden von seiner Verlobten Gisela Stein und von seiner Schwester Elfriede Bruck beiseite geräumt.

 

 

Bei der Bemessung der Straftaten wurde das Bild berücksichtigt,
das die Hauptverhandlung ergab.

 

  • Die Einstellung zu seinen Taten ist gemein und verbrecherisch und entspricht ganz seiner Wesensart.
  • Der Angeklagte kannte die Gesetze.
  • Die Kenntnis des deutschen Strafgesetzbuches darf im allgemeinen bei Juden vorausgesetzt werden.
  • Die Berechnung des Angeklagten war auch stets darauf gerichtet, lediglich das Gesetz zu umgehen.
  • Moralische Bedenken hatte er keine. Ein Sittengesetz gibt es für den Angeklagten ebenfalls nicht.

 

 

 

Das wahre Glaubensbekenntnis des Angeklagten aber ist in einem Briefe niedergelegt,
den er aus dem Gefängnis an seine Braut schrieb. Darin heißt es:

 

„Ich bin nun eine traurige und bemitleidenswerte Berühmtheit geworden. Ich fühle mich aber vor meinem Gott, vor meinem Gewissen und vor den Menschen rein.*

 

Der Angeklagte hatte mit seinen Opfern, wie sich aus allen Fällen ergibt, keine inneren Bindungen. Er betätigte sich als Mädchenschänder bei deutschen Mädchen und er brachte es fertig, dieses Treiben auch nach dem Umsturz fortzusetzen. Er benützte die deutschen Mädchen lediglich zur Befriedigung seiner wüsten Geschlechtsgier. Er schrieb im Jahre 1922 an eines seiner Opfer:

„Ich kann Dich nicht heiraten, ich kann als Jude nur eine Jüdin heiraten'“

 

Und er hat sich nun auch mit einer Volljüdin verlobt. Er ist also Jude geblieben.

So ergab sich das Bild eines Mannes, der ein typischer Wüstling und Mädchenschänder ist und der diesen Trieb nicht eindämmen kann und will. Das Gericht ist daher in Gesamtwürdigung seines Verhaltens und seiner Straftaten zu der Feststellung gekommen:

Hirschland ist ein gefährlicher Gewohnheitsverbrecher. Er hat als Volljude das Gastrecht, das ihm das deutsche Volk gewährte, schändlich mißbraucht. Er hat sich rücksichtslos und hemmungslos und in ungeheuerlichem Umfange an der Ehre deutscher Mädchen vergangen. Die Geschlechtsehre der deutschen Mädchen aber ist eines der wesentlichsten Rechtsgüter, die wir haben. Die einzige Entschuldigung aber, die der Angeklagte für seine Verbrechen hatte, ist das Glaubensbekenntnis, das ich eben verlas.

Aus diesem allen ist das Gericht zu der ausgesprochenen Strafe gekommen. Daß dem Angeklagten wegen seines ehrlosen Verhaltens die Ehrenrechte abgesprochen werden, bedarf keiner weiteren Begründung. Daß er in Sicherungsverwahrung kommt, erfordert die öffentliche Sicherheit. Der Angeklagte wird, auch wenn er die zehn Jahre Zuchthaus verbüßt hat, sich nicht ändern. Es ist im Gegenteil anzunehmen, daß er dann seine Gier in noch schlimmerer Weise zu befriedigen sucht. Schließlich muß noch gesagt werden, daß eine Anrechnung der Untersuchungshaft infolge des feigen und verlogenen Verhaltens des Angeklagten nicht in Frage kommt.“

 

 

Das Gericht erhob sich. Der Magdeburger Judenprozeß war zu Ende. Der Angeklagte Albert Hirschland, der aufgefordert werden mußte, während der Urteilsverlesung aufzustehen, hatte seine Haltung nicht verändert. In seinem Gesicht zeigte sich nicht die Spur einer Reue. Nicht die Spur des Bedauerns.

 

Sein Verteidiger, der Jude Dr. Hirschberg,
sah düster und starr vor sich hin.

 

Das Urteil hatte ihm bestätigt, daß auch das Rechtswesen in Deutschland im Erwachen begriffen ist.

Es hatte ihm bestätigt: der Jude spielt in der deutschen Justiz nicht mehr die erste Geige.

 

 

 

 

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Piet Hein
Piet Hein
26/01/2018 02:43

Heil Euch Wenn ich mir ansehe, in welchem Zustand sich die Welt gerade befindet, dann stelle ich fest, daß wirklich ALLE Bereiche des Lebens infiltriert sind, und die Feinde des Lebens kümmern sich einen Dreck um die Welt. Die sind sich selbst genug und haben noch nicht mal Weitblick, um abzusehen was geschehen wird. Denn dann würden sie vielleicht mal zusehen, sich in besseres Licht zu setzen, denn das Weltgericht, daß über sie fallen wird wird gnadenlos und gerecht sein. Zu urteilen gilt es über Verfälschung der Geschichte, Massenmord, Infiltration aller Völker der Erde mit marxistischem Gedankengut, Nichtachtung des Lebens… Weiterlesen »

anneliese
anneliese
25/01/2018 07:52

Heil und Segen für dich, lieber Rabe. Ich möchte dir danken für deine Idee, Mühe, Arbeit, Zeitaufwand etc. Diese Veröffentlichungen werden von mir komplett in einem gesonderten Dokument gespeichert und entsprechend weiter gegeben! Ich wusste „vorher“ schon Einiges, was das Treiben der Hakennasen betrifft. Aber deine Serie rundet das Bild ab, vervollständigt es und verursacht das eine oder andere Kopfschütteln, Augenverdrehen und nicht zuletzt das VERSTEHEN, womit es schon unsere Ahnen zu tun hatten! Ich muss dir nicht schreiben, was ich beim Lesen empfinde, weil du mit Sicherheit dasselbe fühlst. Wir sind uns einig: DAMIT MUSS SCHLUSS SEIN! ENDGÜLTIG! In… Weiterlesen »