Buchauszug »»Die jüdische Weltpest «« Teil 9 / Staatsfeind Nr.1/ Talmud und Schulchan Aruch Zitate

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Heil Euch, Kameraden und Freunde der Wahrheit,

 

wie schon in Teil 9 erkannt, ist der JUDE SELBER sein Messias,
sprich der Teufel in Person.

 

Das ist auch der Grund, warum
die BIBEL, der TALMUD, der SCHULCHAN ARUCH, der KORAN, 

eine These-Antithese-Agenda der Juden von vor 6000 Jahren, oder eventuell sogar noch weit vorher ist.

 

Es gibt keinen GOTT / JAHWE / ALLAH,
als eine nach außen hin erscheinende Gestalt
die spricht, diktiert,
und vorschreibt.

 

NEIN,
es ist der JUDE, der aus seinem tiefsten niedrigsten Inneren diese Bücher geschaffen hat, eben aus FOLGENDEM Grund:

 

These-Antithese=Synthese.

 

Der Jude reagiert nicht auf Gegebenheiten.

NEIN,
er erschafft die Umstände um sich einen Grund zu liefern
die Völker auszurauben und zu ermorden.

Im übrigen braucht er auch einen Grund, sich im Außen
als Opfer darstellen zu können.

Dazu gebraucht er die Christen und die Moslem, die er zuvor selber aus der Taufe gehoben hat.

 

Klingt verrückt?

 

NEIN,
es ist die Wahrheit.

Schaut auf die äußeren Merkmale !

 

  • Sie ALLE tragen das KÄPPI,

  • sie ALLE haben die UNTERJOCHUNG der Menschheit im Visier.

  • sie alle SCHÄCHTEN (ausbluten lassen in jeglicher Form),

  • sie ALLE trinken BLUT und essen Menschenfleisch, 

    (ja, auch bei den Christen im Abendmahl vorzufinden).

  • Sie ALLE haben SEX mit Kindern,

  • SEX mit Tieren, etc…

 

Religion als Waffe gegen den freien unabhängigen  schöpferischen arischen Geist.

 

FREIHEIT sieht anders aus.

 

Freiheit ist das, was unserer Führer mit seiner WELTANSCHAUUNG angestrebt hat.

 

  • Kein Standesdünkel,

  • Leistung durch Arbeit

  • Jeder ist sein eigener Herr in der Gemeinschaft der Rechtschaffenen.

 

GOTT ist eine Erfindung um die Menschen vom ihrem wesentlichen Kern wegzuleiten. 

 

Egal welche Religion,
sie ist das JOCH der Sklaven die zu gehorchen haben,
und zwar demjenigen der sie
„erschaffen hat“.

 

Fangen wir endlich an SELBSTVERANTWORTUNG zu übernehmen, 

für uns, unsere Familien, unseren Stamm, unser Volk, unsere Freiheit.
All das was wir aus
»»uns schaffen««
und aus uns selber schöpfen. 

 

Das niedrigste was wir vorfinden können auf diesem Planeten
ist der jüdisch-tierische Instinkt,
der die Abgründe seiner Daseinsform auf diesem Planeten symbolisiert und ausdrückt.

 

UND GENAU DAS
nennt man SATAN, TEUFEL, VERFÜHRER etc.

Das Grundgesetz ist eine j*dische Erfindung, so auch hier im Text nachzulesen.

 

Ehre und Treue, Wahrheit, Kameradschaft und Einigkeit
sind die Pfeiler der Tugend.
Sie sind DAS Gegenteil zum JUDEN und seinem verwerflichen Einfluß.

 

Machen wir uns ENDLICH wieder frei und folgen unserer Bestimmung,
das LICHT der Welt zu sein.

 

Weiter gehts….

 

 

Antisemiten-Petition an Bismarck – Juden überall Fremdlinge

 

 

Bei Goethes dritter Warnung vor Juda handelt es sich darum, daß in Weimar ein Judengesetz erlassen worden war, das die Erlaubnis aussprach, daß ein jüdischer und ein christlicher Ehepartner getraut werden dürfen.

Über Goethes Empörung ob solche Genehmigung berichtet Kanzler Friedrich Müller in seinem Tagebuch folgendes:

„Er ahne die schlimmsten und grellsten Folgen davon, behauptete, wenn der Generalsuperintendent Charakter habe, müsse er lieber seine Stelle niederlegen, als eine Jüdin in der Kirche im Namen der Dreifaltigkeit zu trauen. Alle sittlichen Gefühle in den Familien, die doch durchaus auf den religiösen ruhten, würden durch ein solch skandalöses Gesetz untergraben; überdies wollte er nur sehen, wie man verhindern wolle, daß eine Jüdin Oberhofmeisterin werde. Das Ausland müsse durchaus an Bestechung glauben, um die Adoption dieses Gesetzes begreiflich zu machen; wer wisse, ob nicht der allmächtige Rothschild dahinterstecke.“

 

Immer wieder gelingt es den Juden, ihre Staatsfeindlichkeit entweder zu tarnen oder überhaupt abzustreiten. Die Volksmeinung will in keinem Kulturland der Erde von den Juden etwas wissen.
Warum wohl?

 

1880 erhält Bismarck eine Antisemiten-Petition mit einer Viertelmillion Unterschriften, die fordern:

  • „Einschränkung oder Verhinderung der Einwanderung ausländischer Juden,
  • Ausschließung der Juden von allen obrigkeitlichen Stellungen,
  • Wiederaufnahme der Statistik über die jüdische Bevölkerung.“

Eine solche Petition wäre sinnlos gewesen, wenn sich die Juden nicht staatsfeindlichen Handlungen schuldig gemacht hätten. Bei der parlamentarischen Behandlung dieser Petition belegte ein Abgeordneter jüdische Terrorakte mit Beweisen. Der damalige Berliner Oberbürgermeister Hobrecht benutzte die Gelegenheit, von den Tribünen des Preußischen Abgeordnetenhauses die Katzbuckelei vor jüdischer Maulaufreißerei also zu geißeln:

„In einer gleichberechtigten Gesellschaft ist unerträglich dieses maßlose fürchterliche Geschrei, wenn einem von den Juden auf die Hühneraugen getreten wird; und wenn er gar jemand in einer abhängigen Stellung, dessen Amt ihn zu besonderer Diskretion verpflichtet, sich gegen einen Juden eine Teilnahmslosigkeit oder Ungezogenheit zuschulden kommen läßt, was ja übel genug ist, dann hören sofort alle Rücksichten auf, dann sollen alle Behörden Zeugnis ablegen von der Tiefe ihrer Entrüstung. Es soll die ganze obrigkeitliche Gewalt aufgeboten werden, um die Unbill zu rächen.“

Ein jüdisches Grundgesetz befiehlt den Juden staatsfeindliche Gesinnung mit dem Endziel der Übernahme der Herrschaft:

„Bleibe ein Fremdling in dem Lande, dahin du kommst, um es einzunehmen.“

 

Jüdische Gottesbegriffe

 

Das ist Gebot Gottes für die Juden bis zum heutigen Tage:

Sie bleiben Fremdlinge und verknüpfen ihr Schicksal niemals mit einem Land, Volk und Staat. Dennoch sollen sie Eigentümer und Herren werden. Abraham und „seinen Samen“ wird alles Land von Ägypten bis zum Euphrat als Eigentum verheißen (1. Mos. 15, 18).

So waren und sind die Juden seit dreitausend Jahren überall Staatsfeinde. Eine hervorstechende Betätigung ihrer Staatsfeindlichkeit besteht in eigennütziger Ausbeutung des Gaststaates und Gastvolkes. Sie ist den Juden Gottesgebot. Bei dem Auszug aus Ägypten machten sich die Kinder Israels nicht eher auf den Weg, bevor sie nicht, dem Rate ihres Gottes folgend, die Ägypter gründlich und reichlich bestohlen hatten. 2. Mos. 21 f. heißt es:

„Und ich (Jahwe) will diesem Volke Gnade geben vor den Ägyptern, daß, wenn ihr ausziehet, ihr nicht leer ausziehet, sondern ein jeglich Weib soll von ihrer Nachbarin und Hausgenossin fordern silberne und goldene Gefäße und Kleider; die sollt ihr auf eure Söhne und Töchter legen und entwenden.“

Es erhebt sich die Frage: Wie sieht denn eigentlich der Gott der Juden aus, der zu allen überhaupt nur möglichen Schandtaten und Ruchlosigkeiten sein „Volk“ auffordert? Ist er nicht selbst teuflischer Auswurf?

Im „Handbuch der Judenfrage“ wird der Judengott Jahwe also konterfeit:

„Wie einer ist, so ist sein Gott“, sagt Goethe.
Im Talmud begegnen wir einem Gottesbegriffe,
dessen Fassung geradezu gotteslästerlich ist:

 

„Der talmudische `Gott ́

studiert täglich drei Stunden im jüdischen Gesetz,

brüllt jede Nacht wie ein Löwe aus Reue über seine Zulassung

der Zerstörung des Jerusalemer Tempels,

läßt es regnen, wenn ein Rabbi es fordert,

unterwirft sich der rabbinischen Lehrmeinung,

ruft Wehe über sich selbst,

hat die Sünde geschaffen, sogar selber gesündigt, weshalb er

ein Sündopfer nötig hat,

muß seinen voreiligen Schwur zurücknehmen,

hat sich beim Begraben des Moses verunreinigt,

hat dem Assyrerkönig Sanherib Kopfhaar und Bart geschoren,

hat Eva das Haar geflochten,

betet für sich selber, wobei er die jüdischen Gebetsriemen und den jüdischen Gebetsmantel anlegt,

hat dem Abraham, als dieser sich beschnitt, die Vorhaut

gehalten usw. usw.

 


Wahrhaftig ein Mustergott für alles, was eines Gottes nicht würdig ist.

Satan wie Gott!

 

Menschen, die zu einem solchen „Gott“ stehen, sind eo ipso durch ihr Halten zu diesem
Verbrechergott, der selbst alle Schlechtigkeit mit Wonne und Wollust begeht, geborene Staatsfeinde.

Welchem Recht und Gesetz unterstehen die „gläubigen“ Juden?

Es ist der Schulchan aruch,
von dem Hirsch Graetz, der zu den bedeutendsten jüdischen Geschichtsschreibern gehört, sagt:

„Der Schulchan aruch bildet bis auf den heutigen Tag für das Judentum und was dazu gehört die religiöse Norm.“

 

Religion der Juden – Alle Verbrechen sind erlaubt

Das Berliner Rabbinerseminar (David Hoffmann) und das maßgebende Judenblatt „Jüdische Presse“ (1913, Ausgabe 5) nennen Talmud und Schulchan aruch:

„das Gesetz, das Panier und den Lebensnerv des Judentums“.

Schulchan aruch ist somit ein nach jüdischer Logik disponiertes nüchternes Gesetzbuch mit religionsrechtlichem Einschlag.

Aus diesem Gesetzbuch spricht ungeheure Staatsfeindlichkeit des Juden. Hier der Beweis:

 

Die vier Teile des Schulchan aruch heißen:

  • Orach chajjim,
  • Joreh deah,
  • Choschen ha-mischpat,
  • Eben haeser

(Gottesdienstliches, religionsrechtliche Satzungen und Bräuche, Zivil- und Kriminalrecht, Eherecht). Aus ihnen sind die folgenden Stellen entnommen:

 

Orach chajjim 605 Hagah:

„Was den Brauch anbelangt, am Vorabende des Versöhnungstages einen Hahn für jede männliche Person zu schlachten und über ihn gewisse Formeln zu sprechen … so pflegt man ihn in allen heutigen Ländern, und man soll ihn nicht ändern, da er sich fest eingebürgert hat. Man pflegt einen Hahn für jede männliche und eine Henne für jede weibliche Person zu nehmen … Man pflegt vor dem Schlachten (Schächten) seine Hand auf den Kopf des Tieres (Huhns) zu legen nach der Art des ehemaligen Opferbrauchs (3. Mose 1, 4).“

Orach chajjim 113,8:

„Betet ein Jude, und es kommt ihm ein Nichtjude mit einem Kreuze in der Hand entgegen, und der Jude kommt (beim Beten) an eine Stelle, wo man sich zu verneigen pflegt, so soll er sich nicht verneigen.“

(Vgl. dazu Joreh deah 141, I Hagah:
„Die Form eines Kreuzes, vor dem sie sich verneigen, gilt einem Götzenbilde gleich.“

Orach chajjim 330, I f.:

„Einer Jüdin leistet man am Sabbath Geburtshilfe, auch wenn dadurch der Sabbat entweiht wird … Einer Nichtjüdin leistet man am Sabbat keine Geburtshilfe, auch nicht mit einer Handlung, worin keine Entweihung des Sabbats liegt.“

 

Joreh deah 139, 15:

„Manche sagen, daß es dem Juden erlaubt sei, nichtjüdische Bücher zu verkaufen.“

(Hagah hierzu:)

„Manche sagen, es sei verboten, wenn es Gesangbücher für den Götzendienst (christlichen Gottesdienst) sind … Auch sagen manche, es sei verboten, Geld darzuleihen für Bau, Ausschmückung oder Kultus der Götzenhäuser (christlicher Kirchen).“


Joreh deah 150, 1:

„Es ist verboten, an einen Nichtjuden (Christen) Wasser zu verkaufen, wenn man weiß, daß er daraus Taufwasser machen (es als T..) benutzen will.“


Joreh deah 150, 3:

„Vor Fürsten oder Priestern, die ein Kreuz auf ihren Gewändern haben oder ein (heiliges) Bild auf ihrer Brust tragen, darf man sich nicht verbeugen oder die Kopfbedeckung abnehmen, höchstens scheinbar, indem man bei ihrem Vorbeikommen Geld fallen läßt (und sich danach bückt), oder indem man schon vor dem Herankommen sich erhebt, die Kopfbedeckung abnimmt oder gebeugt dasteht.“


Joreh deah 159, 1:

„Dem Alten Testament zufolge ist es (dem Juden) erlaubt, einem Nichtjuden gegen Zinsen zu leihen (5. Mose 23, 19, 20).

Alle Nichtjuden Objekte zur Ausbeutung – Betrug und Diebstahl

 

Hier sieht man sehr schön den Judenhut, das Zeichen des jüdischen Wucherers und Geldverleihers

Die (späteren) Gelehrten untersagten, mehr Zinsen zu nehmen, als der Darleiher zu seinem Lebensunterhalt nötig habe. Heute aber ist das Zinsnehmen zu jedem Zinsfuße erlaubt.“


Joreh deah 232, 14 Hagah:

„Wenn man sich durch einen Meineid von Todesstrafe losschwört, nennt man das (auf jüdisch) einen Notschwur und zieht die Meineidsünde nicht in Betracht. Bei Geldprozessen ist ein Meineid nur dann erlaubt, wenn er als solcher von niemand nachgewiesen werden kann.“


Joreh deah 239, 1:

„Hat ein Jude einen Nichtjuden bestohlen, und das Gericht legt einem Juden einen (dies bestreitenden) Eid auf in Gegenwart anderer Juden, diese aber wissen, daß er falsch schwören wird, so sollen sie ihn zu einem Vergleiche mit dem bestohlenen Nichtjuden nötigen und (auf ihn einwirken), nicht falsch zu schwören, auch wenn er doch noch zum Eide genötigt werden sollte, weil durch seinen (offensichtlichen falschen) Eid der Name (des jüdischen Gottes und Volkes) entheiligt würde. Wird er aber (doch noch) zum Eide genötigt, ohne daß sein Meineid nachweisbar ist, so soll er (falsch schwören, gleichzeitig) den Schwur aber in seinem Herzen vernichten, weil er zu ihm gezwungen sei.“


Choschen ha-mischpat 26, 1:

„Es ist (dem Juden) verboten, vor den Richtern und in den Gerichtshäusern der Nichtjuden zu prozessieren.“


Chosen ha-mischpat 28, 3:

„Hat ein Nichtjude (Christ) eine Geldforderung an einen Juden und ein anderer Jude kann – als einziger Zeuge – für den Nichtjuden gegen jenen Juden aussagen, so ist es da, wo das nichtjüdische Recht (im Gegensatz zum jüdischen) schon auf Aussage eines Zeugen zur Zahlung verurteilt, dem anderen Juden verboten, für den Nichtjuden Zeugnis abzulegen, widrigenfalls er in den (jüdischen) Bann getan wird.“


Choschen ha-mischpat 156, 5 Hagah:

„Hat ein Jude einen Nichtjuden als ständigen Kunden, so ist es an manchen Orten einem anderen Juden verboten, jenen (ersten Juden) Konkurrenz zu machen; an anderen Orten erlaubt man es sogar jedem anderen Juden, den Nichtjuden aufzusuchen, ihm zu leihen, mit ihm (sonstige) Geschäfte zu machen, ihn (durch Gefälligkeiten) sich günstig zu stimmen und ihn von jenem (ersten Juden) wegzulocken. Denn (dieser hat auf `seinen ́ Nichtjuden kein Privileg, sondern) Hab und Gut der Nichtjuden ist wie herrenloses Gut, und wer zuerst kommt, ist berechtigt“ (sich daran zu bereichern.).

 

Choschen ha-mischpat 176, 12:

„Hat von zwei Geschäftsteilhabern (Kompagnons) der eine etwas gestohlen oder geraubt, so muß er den daraus erzielten Gewinn mit seinem Sozius teilen. Ist ihm aber (bei der Weiterverwertung des unrechten Guts) Schaden entstanden, so muß er den Schaden allein tragen.“


Choschen ha-mischpat 183, 7 Hagah:

„Macht ein Jude mit einem Nichtjuden ein Geschäft, und ein anderer Jude hilft ihm, den Nichtjuden (zu dessen Schaden) irrezuführen in Bezug auf Maß, Gewicht oder Zahl (der Ware), so teilen sich beide Juden in den (erzielten unredlichen) Gewinn, gleichviel, ob der zweite dem ersten gegen Bezahlung oder sonst geholfen hat.“

 

Lug und Trug gegen Staat und Gesetz – Meineid und Denunziation

 

Choschen ha-mischpat 259, 1:

„Der (Jude), der eine Sache findet, die ein Jude verloren hat, ist verpflichtet, sich Mühe zu geben, um sie ihm wieder zuzustellen; denn es heißt (5. Mose 22, 1): Du sollst es deinem Bruder (also dem Juden) zurückbringen!“


Choschen ha-mischpat 266, 1:

„Den verlorenen Gegenstand eines Nichtjuden behalten, ist dem jüdischen Finder erlaubt, denn es heißt (5. Mose 22, 1): Das Verlorene deines Bruders (also des Juden). Bringt aber der jüdische Finder dem nichtjüdischen Verlierer den Fund dennoch zurück, so begeht er eine Gesetzesübertretung, weil er (durch diese Verhütung endgültigen Verlustes) die wirtschaftliche Macht der (nichtjüdischen) Gesetzesvertreter stärkt. Bringt er jedoch den Fund in der Absicht zurück, den Namen zu heiligen, d.h. damit man die Juden lobe und für ehrliche Leute erachte, dann ist sein Tun löblich.“


Choschen ha-mischpat 267, 1:

„Wer einen anderen beraubt, ist nicht verpflichtet, den (ursprünglichen) Eigentümer aufzusuchen, um ihm das Geraubte zurückzuerstatten, sondern der (jüdische) Räuber kann das Geraubte bei sich behalten, bis der Eigentümer kommt und es abholt.“


Choschen ha-mischpat 283, Hagah:

„Ist ein Jude einem Nichtjuden etwas schuldig, der Nichtjude aber gestorben, und kein anderer Nichtjude weiß etwas von der Schuld, so ist der Jude nicht verpflichtet, die Schuld an die Erben (des verstorbenen Nichtjuden) zu bezahlen!“

 

Choschen ha-mischpat 348, 2 Hagah:

„Irrtum eines Nichtjuden (auszunutzen) ist erlaubt, z.B. ihn beim Rechnen irren zu lassen oder ein (von ihm vergessenes) Darlehen nicht zurückzuzahlen, sofern er es nicht merkt und so keine Entweihung des `Namens ́ geschieht.“


Choschen ha-mischpat 369 nebst Hagah
(kurzer Inhalt nach „Buch vom Schulchan aruch“, S. 117):

„Der Jude darf keinen jüdischen, wohl aber einen nichtjüdischen Zollpächter und sogar einen nichtjüdischen Herrscher (für den ein Jude Zoll direkt eintreibt) um den Zoll betrügen, auch wenn das nichtjüdische Landesgesetz es verbietet! Ein (mitschuldiger) jüdischer Zollbeamter und ein jüdischer Zolldefraudant dürfen auf das nichtjüdische Landesgesetz pfeifen, falls nicht zu befürchten ist, daß ihre Schädigung der nichtjüdischen Staatsfinanz herauskommt.“


Choschen ha-mischpat 388, 2:

„Hat ein nichtjüdischer König befohlen, ihm Wein und Stroh od. dgl. zu liefern, und es ist ein jüdischer Angeber gekommen und hat gesagt: `Siehe, der und der Jude hat einen Vorrat an Wein, Stroh od. dgl. an dem und dem Orte (liegen und nicht abgeliefert) ́, und des Königs Beamte konfiszieren den Vorrat, so ist der Angeber verpflichtet, dem ertappten Hinterziehen dessen durch die Konfiskation erlittenen Geldschaden zu ersetzen.“


Choschen ha-mischpat 388, 10 nebst Hagah:

„Es ist auch heutzutage und an jedem Orte erlaubt, einen (jüdischen) Denunzianten zu töten, aber nur, bevor er die Denunziation ausführt, vielmehr nur gesagt (gedroht) hat: `Ich werde den X. denunzieren zum Schaden seines Leibes (durch Prügelstrafe usw.) oder Geldes (durch Konfiskation usw.) ́, sei es auch nur wenig Geld. Damit hat er sich selbst dem Tode preisgegeben. Man warne ihn aber: `Denunziere Nicht! ́ Sagt er aber trotzig: `Ich werde doch denunzieren ́ – so ist es ein Gebot (religiöse-sittliche Pflicht), ihn zu töten, und jeder, der ihn zuerst totschlägt, ist im Rechte.“

 

Teil 6

Teil 7

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